Full text: Das Völkerrecht systematisch dargestellt.

8 3. Geschichte des Völkerrechte. 21 
wendung von Sprengstoffen im Krieg (unten 8 40 III) anschloß. Da- 
gegen führten die Beratungen über die Kodifikation des Landkriegs- 
rechts (1874) zu keinem greifbaren Ergebnis (unten 8 39 IV). Die Reihe 
der allgemeinen administrativen Staatenverträge (unten $ 19) wurde 
durch die Union geodesique 1864 und die Union t#lögraphique 1865 er- 
öffnet und damit die Entwicklung des Völkerrechtes in neue Bahnen 
gelenkt. Der französisch-englische Handelsvertrag vom 23. Januar 1860 
bedeutete den Höhepunkt der Herrschaft des Freihandelssystems zwi- 
schen den europäischen Staaten. 
V. Periode: von 1878 bis 1900. 
1. Der europäische Orient. Der russisch-türkische Krieg von 
1877/78, veranlaßt durch den Aufstand in der Herzegowina und die 
Erregung in Montenegro, Serbien und Rumänien, endete, anders als 
der Krimkrieg, mit einer entschiedenen Niederlage der Türkei. Da aber 
die von dem siegreichen Rußland in dem Vorfrieden zu San Stefano 
vom 3.März 1878 (bei Strupp Orient 118; definitiver Frieden zu Kon- 
stantinopel 8. Februar 1879 bei Strupp I 222) der Türkei 'auferlegten 
Gebietsverluste den Widerspruch Großbritanniens wie Österreich-Un- 
garns, als Garanten der türkischen Integrität, hervorriefen, mußte der 
Berliner Kongreß vom 13.Juni bis 13. Juli 1878 (Bismarck als „ehr- 
licher Makler“) die Gegensätze auszugleichen versuchen. Nur die 
wichtigsten Bestimmungen der Schlußakte .(s. Anhang) können hier 
hervorgehoben werden!!). 
Bulgarien, das von Rußland als großer bis an das ägäische 
Meer reichender Staat geplant worden war, wurde innerhalb wesent- 
lich engerer Grenzen als halbsouveränes,: tributpflichtiges Fürstentum 
unter türkischer Oberherrlichkeit anerkannt. Der von dem Volke ge- 
wählte Fürst bedarf der Zustimmung der Mächte und der Bestätigung 
der Pforte. Ostrumelien wurde autonome Provinz unter einem 
von der Türkei mit Zustimmung der Mächte zu ernennenden General- 
gouverneur; doch erfolgte 1885 die Vereinigung mit Bulgarien, die 
durch Arrangement der Mächte vom 5. April 1886 (Fleischmann 153, 
Strupp II 6) anerkannt wurde. In Kreta sollte das Reglement von 
1868 zur Anwendung gebracht werden. Die Vergrößerung Griechen- 
11) Berner, Die Orientfrage. 1878. Brunswick, Le trait6 de Berlin 
annot6 et commente. 1878. Drisult, La question d’Orient depuis ses origines 
jusqu’& nos joure. 1898. De Monicault, La question d’Orient (1856 bis 1871). 
1898. Choublier, La question d’Orient depuis le trait& de Berlin. 2. Aufl. 
18899. Bluntschli, R.J.XIl, 411; XII276, 410; XIII 571. Hoschiller, 
L’Europe devant Constantinople. 1916. — Über Bulgarien: Nödjmidin, Völker- 
rechtliche Entwicklung Bulgariens seit dem Berliner Vertrage von 1878 bis zur 
Gegenwart. Bonner Diss. 1808. Scoelle, R.G.XV 524, XVI 521. Chaunier, 
La Bulgarie. 1909. Caleb, La Bulgarie et le traitö de Berlin. 1909.
	        
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