Full text: Das Völkerrecht systematisch dargestellt.

Anhang.) 
  
la. (Pariser) Vertrag zwischen Preußen, Oesterreich, Frankreich, Groß- vet 
britannien, Rußland, Sardinien und der Türkei. Vom 30. März 1856 371 
lb. Seerechtedeklaration - . - . 2 2 2 2 0 en rer ne 378 
2a. Die (I.) Genfer Konvention vom 22. August 1864 . .... 2.2... 380 
2b. Die (H.) Genfer Konvention vom 6. Juli 19006. . .... 22.2... 381 
3. (Berliner) Vertrag zwischen Deutschland, Oesterreich-Ungarn, Frank- 
reich, Großbritannien, Italien, Rußland und der Türkei. Vom 
13. Juli 178. 2 2 oo oo een 387 
4a. Uebereinkunft zwischen dem Deutschen Reich und der Internationalen 
Gesellschaft des Kongo. Vom 8. November 1884 . . ...... 400 
4b. General-Akte der Berliner Konferenz. Vom 26. Februar 18856 . . . . 401 
5. Handels- und Schiffahrtsevertrag zwischen dem Deutschen Reich und 
Japan. Vom 24. Juni 1011 . .. 2:2: 2 2 2 2 0 re 410 
6. Konsularvertrag zwischen dem Deutschen Reich und Bulgarien. Vom 
29. September 1911. . . 22 2 Er Er nn. 416° 
7a. Auslieferungsvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und dem Os-® 
manischen Reiche vom 11. Januar 1917. . . . » 2 220.2. 423 
7b. Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und dem Usmanischen 
Reiche über die gegenseitige Zuführung von Wehrflüchtigen und 
Fahnenflüchtigen der Land- und Seestreitkräfte vom 11. Januar 1917 430 
8. Schlußakte der ersten internationalen Friedenskonferenz vom 29. Juli 
1899 mit den Konventionen und Deklarationen . . . ..... 43 
9. Schlußakte der zweiten internationalen Friedenskonferenz vom 18, Ok- 
tober 1907 mit den vereinbarten Abkommen. . . . . 2... 452 
10. Schlußprotokoll der Londoner Seekriegsrechts-Konferenz vom 25. Fe- 
bruar 1909 mit der Erklärung über das Seekriegerecht . . . . . . 512 
1) Der Text der Verträge ist, um die Benutzung zu erleichtern, in der amtlichen deutschen 
Übersetzung, soweit eine solche vorliegt, wiedergegeben. Dabei ist aber zu beachten, daß nicht die 
vielfach fehlerhafte) Übersetzung, sondern der meist französische Urtext rechtsverbindlich ist. 
Daher ist bei jedem Vertrag die Sprache dos Urtextes angegeben. 
v. Liszt, Völkerreeht. 11. Aufl. 24
	        
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