28 Einleitung.
der Transvaalschen Goldgruben, sondern auch die unbestrittene Herr-
schaft über Südafrika sicherte ?!).
b) China und Japan. Überreichen Zündstoff brachte die Haltung
der europäischen Mächte im fernen Osten. Die „Pachtverträge‘“, durch
deren Abschluß im Jahre 1898 China an das Deutsche Reich das Ge-
biet von Kiautschou, ar Rußland Port Arthur und Talienwan, an Groß-
britannien Weih-hai-wei (Strupp II 130) abzutreten gezwungen wurde,
veranlaßten den Ausbruch des von der chinesischen Regierung begün-
stigten Boxeraufstandes (Ermordung des deutschen Gesandten am
10. Juni 1900) und die bewaffnete Intervention der Mächte
ın China, die mit dem Schlußprotokoll vom 7. September 1901 (Strupp
II 132), unterzeichnet zu Peking zwischen Deutschland, Österreich-Un-
garn, Belgien, Spanien, den Vereinigten Staaten, Frankreich, Groß-
britannien, ‚Italien, Japan, den Niederlanden und Rußland einerseits,
China anderseits, ihren friedlichen Abschluß fand ??).
Während der deutsch-englische Vertrag vom 16. Oktober 1900?)
(Jangtsevertrag), dem Frankreich, Italien, Japan, Österreich-Ungarn, Ruß-
land und die Vereinigten Staaten beigetreten sind, die „Politik der
offenen Tür‘ und die Erhaltung der Integrität Chinas festlegte, suchte
Rußland die Mandschurei seiner ausschließlichen Herrschaft zu unter-
werfen. Gegen die russische Ausdehnungspolitik in Ostasien verein-
barten Großbritannien und Japan in dem Bündnisvertrag vom 30. Januar
1902 (Fleischmann 320) die Aufrechterhaltung der Integrität Chinas
und Koreas und den Schutz ihrer gemeinsamen Interessen; Rußland
und Frankreich erwiderten in der Erklärung vom 19. März 1902 (Strupp
II 134) mit der Ausdehnung ihres Bündnisses auf die ostasiatischen
Verhältnisse. Die zunehmende Spannung zwischen Rußland und
Japan führte im Februar 1904 zum Ausbruch des Krieges, in dem
Rußland unterlag. In dem Frieden zu Portsmouth vom 5. September
1905 übernahm Japan die russischen Rechte an Port Arthur und erhielt
die Halbinsel Liaotung, die südliche Hälfte von Sachalin und das Pro-
tektorat über Korea (Vertrag zu Söul vom 17. November 1905; er-
weitert 24. Juli 1907)24). Inzwischen hatten Großbritannien und Japan
21) Strupp II76. Vgl. auch unten $6 III. — Über den südafrikanischen
Krieg vgl. Despagnet, R.G. VII; VIII; IX (1903 selbständig erschienen);
Westlake, L’Angleterre et les Röpubliques Boörs. 1%1 (R.J. XXXII 515;
XXXIII 140). — Das englische Gesetz über die Südafrikanische Union ist abge-
druckt N.R.G.3. s. III3. Vgl. Hussen, Die Verfassungsentwicklung Trans-
vaals zur „Selfgoverning Colony‘‘. 1909.
22) Abgedruckt N.R.G.2. s. XXXII 94 mit 19 Annexen. Vgl. De Laprä-
delle, R.G. VIII272, IX 49, 367, X 742. Heinze, Die Belagerung der Pe-
kinger Gesandtschaften. 1901.
23) Fleischmann 319; N.R.G.2. e. XXXII 92; 3. s. II].
24) Der Friedensvertrag ist abgedruckt bei Strupp II 139 und N.R.G.