Full text: Das Völkerrecht systematisch dargestellt.

28 Einleitung. 
der Transvaalschen Goldgruben, sondern auch die unbestrittene Herr- 
schaft über Südafrika sicherte ?!). 
b) China und Japan. Überreichen Zündstoff brachte die Haltung 
der europäischen Mächte im fernen Osten. Die „Pachtverträge‘“, durch 
deren Abschluß im Jahre 1898 China an das Deutsche Reich das Ge- 
biet von Kiautschou, ar Rußland Port Arthur und Talienwan, an Groß- 
britannien Weih-hai-wei (Strupp II 130) abzutreten gezwungen wurde, 
veranlaßten den Ausbruch des von der chinesischen Regierung begün- 
stigten Boxeraufstandes (Ermordung des deutschen Gesandten am 
10. Juni 1900) und die bewaffnete Intervention der Mächte 
ın China, die mit dem Schlußprotokoll vom 7. September 1901 (Strupp 
II 132), unterzeichnet zu Peking zwischen Deutschland, Österreich-Un- 
garn, Belgien, Spanien, den Vereinigten Staaten, Frankreich, Groß- 
britannien, ‚Italien, Japan, den Niederlanden und Rußland einerseits, 
China anderseits, ihren friedlichen Abschluß fand ??). 
Während der deutsch-englische Vertrag vom 16. Oktober 1900?) 
(Jangtsevertrag), dem Frankreich, Italien, Japan, Österreich-Ungarn, Ruß- 
land und die Vereinigten Staaten beigetreten sind, die „Politik der 
offenen Tür‘ und die Erhaltung der Integrität Chinas festlegte, suchte 
Rußland die Mandschurei seiner ausschließlichen Herrschaft zu unter- 
werfen. Gegen die russische Ausdehnungspolitik in Ostasien verein- 
barten Großbritannien und Japan in dem Bündnisvertrag vom 30. Januar 
1902 (Fleischmann 320) die Aufrechterhaltung der Integrität Chinas 
und Koreas und den Schutz ihrer gemeinsamen Interessen; Rußland 
und Frankreich erwiderten in der Erklärung vom 19. März 1902 (Strupp 
II 134) mit der Ausdehnung ihres Bündnisses auf die ostasiatischen 
Verhältnisse. Die zunehmende Spannung zwischen Rußland und 
Japan führte im Februar 1904 zum Ausbruch des Krieges, in dem 
Rußland unterlag. In dem Frieden zu Portsmouth vom 5. September 
1905 übernahm Japan die russischen Rechte an Port Arthur und erhielt 
die Halbinsel Liaotung, die südliche Hälfte von Sachalin und das Pro- 
tektorat über Korea (Vertrag zu Söul vom 17. November 1905; er- 
weitert 24. Juli 1907)24). Inzwischen hatten Großbritannien und Japan 
21) Strupp II76. Vgl. auch unten $6 III. — Über den südafrikanischen 
Krieg vgl. Despagnet, R.G. VII; VIII; IX (1903 selbständig erschienen); 
Westlake, L’Angleterre et les Röpubliques Boörs. 1%1 (R.J. XXXII 515; 
XXXIII 140). — Das englische Gesetz über die Südafrikanische Union ist abge- 
druckt N.R.G.3. s. III3. Vgl. Hussen, Die Verfassungsentwicklung Trans- 
vaals zur „Selfgoverning Colony‘‘. 1909. 
22) Abgedruckt N.R.G.2. s. XXXII 94 mit 19 Annexen. Vgl. De Laprä- 
delle, R.G. VIII272, IX 49, 367, X 742. Heinze, Die Belagerung der Pe- 
kinger Gesandtschaften. 1901. 
23) Fleischmann 319; N.R.G.2. e. XXXII 92; 3. s. II]. 
24) Der Friedensvertrag ist abgedruckt bei Strupp II 139 und N.R.G.
	        
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