32 Einleitung.
die Umwandlung von Kauffahrteischiffen in Kriegsschiffe. 8. Über die
Legung von unterseeischen selbsttätigen Kontaktminen. 9. Betreffend
die BeschieBung durch Seestreitkräfte in Kriegszeiten. 10. Über die
Anwendung der Grundsätze des Genfer Abkommens auf den Seekrieg.
11. Über gewisse Beschränkungen in der Ausübung des Beuterechtes im
Seekrieg. 12. Über die Errichtung eines internationalen Prisenhofes.
13. Betreffend die Rechte und Pflichten der neutralen Mächte im Falle
eines Seekrieges. 14. Erklärung, betreffend das Verbot des Werfens
von Geschossen und Sprengstoffen aus Luftschiffen.
Die Konferenz hat ferner in der Schlußakte: 1. eine Erklärung
zugunsten der obligatorischen Schiedssprechung angenommen; 2. den
1899 gefaßten Beschluß in Ansehung der Beschränkung der Militär-
lasten erneuert; 3. vier Wünsche ausgesprochen, nämlich: a) betreffend
die Errichtung eines Schiedsgerichtshofes® b) betreffend die Sicherung
des friedlichen Verkehrs im Kriegsfalle; c) die Regelung der Militär-
lasten der Ausländer; d) die gesetzliche Regelung des Seekriegsrechtes;
4. dio Vorbereitung der Beratungen einer 3. Friedenskonferenz emp-
fohlen 38). .
Dio drei Abkommen von 1899 sind nur für diejenigen Mächte
aufgehoben, die die an ihre Stelle tretenden Abkommen I, IV, X von
1907 ratifizieren; sie bleiben in Kraft, soweit die Mächte, die eines
der Abkommen von 1899 ratifiziert haben, die Ratifizierung des ent-
sprechenden Abkommens von 1907 unterlassen.
Das zwölfte Abkommen von 1907 über die Errichtung eines inter-
nationalen Prisenhofes hatte in Art.7 diesen bei seinen Urteilen auf
die Regeln des internationalen Rechts verwiesen. Da aber diese, trotz
verschiedener Vereinbarungen des Jahres 1907, vielfach äußerst zwei-
felhaft sind, wurde von der großbritannischen Regierung eine kleinere
Anzahl von Seemächten zu einer besonderen Konferenz nach Lon-
32) Deuxiöme conförence de la Paix. Actes et documents. 3 Bände. 1908/90.
N.R.G. 3, s. III 323. R.G.Bl. 1910 8.5. — Vgl. Renault, Les deux con-
ferences de la paix. 2. Aufl. 1909. De Lapradelle et Politis, R. G. XVI 385.
L&emonon, La seconde Conförence de la Paix. 2. Aufl. 1912. Bustamante
y Sirven, La Segunda Conf. de la Paz. 2 Bände. 1908. Nippold, Die zweite
Haager Friedenskonferenz. 1. Teil. Das Prozeßrecht. 1908. 2. Teil. Das Kriegs-
recht. 1911. Derselbe, N.Z. XVII 504, XVIII199, XIX 363, XXIl, 379.
Fried, Die zweite Haager Konferenz, ihre Arbeiten, ihre Ergebnisse und ihre
Bedeutung. 1908. Huber, Jahrbuch des öffentlichen Rechts. 2. Bd. 1908.
S.470. Ph. Zorn (oben Note20). Adler, Die Haager Friedenskonferenz des
Jahres 1907 und die Fortbildung des Völkerrechts. 1909. Scott, The Hague
Peace Conferences of 1899 and 1%7. 1%9. Oppenheim, Die Zukunft des
Völkerrechts (Festgabe für Binding). 1911. Schücking, Das Werk von Haag.
Band I:Schücking, Der Staatenverband der Haager Konferenzen 1912. : Band II:
Wehberg, Das Problem eines internationalen Staatengerichtshofes 1912. II. Serie
I. Band: Die Judikatur des Ständigen Schiedshofes 1899—1913. Teil3. 1914,