Erklärung. 451
Niederlande hinterlegt bleiben soll und wovon beglaubigte Abschriften den Ver-
tragsmächten auf diplomatischem Wege übergeben w. sollen.
Unterzeichnet von Deutschland, Oesterreich-Ungarn, ien, China, Däne-
mark, Spanien, den Vereinigten Staaten von Amerika, den Vereinigten Staaten
von Mexiko, Frankreich, Griechenland, Italien, Japan, Luxemburg, Montenegro,
den Niederlanden, Persien, Portugal, Rumänien, Russland, Serbien, Siam, den
Vereinigten Königreichen Schweden und Norwegen, der Schweiz, der Türkei,
Bulgarien.!)
—
II. Erklärung.
Die unterzeichneten Bevollmächtigten der auf der internationalen Friedens-
konferenz im Haag vertretenen Mächte,
von dem Gedanken geleitet, der in der Deklaration von St. Petersburg vom
29. November
ji_ Dezember 1868 Ausdruck gefunden hat,
erklären:
Die vertragschliessenden Mächte unterwerfen sich gegen-
seitig dem Verbote, solche Geschosse zu verwenden, deren ein-
ziger Zweck ist, erstickende oder giftige Gase zu verbreiten.
iese Erklärung usw, (wie in der vorstehenden Erklärung).
Unterzeichnet von Deutschland, Oesterreich-Ungarn, Belgien, China, Däne-
mark, Spanien, den Vereinigten Staaten von Mexiko, Frankreich, Griechenland,
Italien, Japan, Luxemburg, Montenegro, den Niederlanden, Persien, Portugal,
Rumänien, Russland, Serbien, Siam, den Vereinigten Königreichen Schweden
und Norwegen, der Schweiz, der Türkei, Bulgarien.?)
III. Erklärung.
Die unterzeichneten Bevollmächtigten der auf der internationalen Friedens-
konferenz im H vertretenen Mächte,
von dem en geleitet, der in der Deklaration von St. Petersburg vom
ner —s 1868 Ausdruck gefunden hat,
erklären:
Die vertragsohliessenden Mächte unterwerfen sich gegen-
seitig dem erbote, Geschosse zu verwenden, die sioh im
menschlichen Körper ausdehnen oder platt drücken, derart
wie die Geschosse mit hartem Mantel, der den Kern nicht ganz
umhüllt oder mit Eingschnitten versehen ist.
Diese Erklärung ist usw. (wie in der vorvorstehenden Erklärung).
Unterzeichnet von Deutschland, Oesterreich-Ungarn, Belgien, China, Däne-
mark, Spanien, den Vereinigten Staaten von Mexiko, Frankreich, Griechenland,
Italien, Japan, Luxemburg, Montenegro, den Niederlanden, Persien, Rumänien,
Russland, Serbien, Siam, den Vereinigten Königreichen Schweden und Nor-
wegen, der Schweiz, der Türkei, Bulgarien.®)
Der in der Plenarsitzung der Haager Friedenskonferenz vom 25. Juli 1899
von der Abordnung der Vereinigten Staaten von Amerika erklärte Vorbehalt,
mit dem diese Abordnung das Abkommen zur friedlichen Erledigung internatio-
naler Streitfälle unterzeichnet hat, lautet wie folgt:
Die Abordnung der Vereinigten Staaten von Amerika giebt bei Unter-
zeiohnung des Abkommens zur friedlichen Erledigung internationaler Streitfälle
1) Nicht unterzeichnet von Großbritannien, nicht ratifiziert von der Türkel.
8) Nicht unterzeichnet von Großbritannien und den Vereinigten Staaten von Amerika, nicht
ratifiziert von der Türkei. Großbritannien Ist auf der zweiten Konferenz 1907 beigetreten.
. 8) Nicht unterzeichnet von Großbritannien, den Vereinigten 2taaten von Amerika und Purtugal,
nicht ratifiziert von der Türkei. Großbritannien und Portugal sind 1907 auch dieser Erklärung bei
getreten.
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