Vorbemerkung zur elften Auflage. V
Durch eine kaum merkliche Veränderung in der typographischen
Anlage des Buchs (vermehrte Silbenzahl der einzelnen Zeilen) ist es
gelungen, trotz der wesentlichen Erweiterung des Inhalts die bisherige
Bogenzahl nicht zu überschreiten. Die Literaturangaben können dies-
mal auf Vollständigkeit keinen Anspruch machen. Die in den uns
feindlichen Ländern erschienenen Schriften und Abhandlungen sind
mir nur insoweit zugänglich gewesen, als sie in der vortrefflich ge-
leiteten Bibliothek des Reichstags sich fanden. Auf die völkerrechtlichen
Zeitschriften des Auslandes mußte ich unter diesen Umständen mit
Bedauern verzichten. In der Sammlung der Verträge habe ich mich
damit begnügt, an Stelle des Konsularvertrages mit Japan den mit
Bulgarien, an Stelle des Auslieferungsvertrages mit den Nieder-
landen den mit der Türkei abzudrucken; so sind ältere Typen durch
neuere ersetzt, die zugleich ein Schlaglicht auf die engen Rechts-
beziehungen werfen, in denen das Deutsche Reich heute bereits zu
seinen Bundesgenossen steht. Für die genaue Korrektur der Verträge,
wie für das sorgfältige Sachverzeichnis bin ich auch dieses Mal meinem
alten Freunde O. Haering zu herzlichem Dank verpflichtet. Dagegen
fehlte mir im übrigen die bewährte Unterstützung meiner jungen
Freunde, die der Waffendienst ferngehalten hat; ich fürchte, daß daher
gar mancher Druckfehler von mir übersehen worden ist.
Und so mag das Buch noch einmal seinen Weg in die Öffentlichkeit
nehmen. Von den alten Freunden im feindlichen Ausland hat der Krieg
ihm wohl die meisten genommen; und die bereits fertig gedruckte franzö-
sische Übersetzung ist mit dem Ausbruch des Krieges in die Versenkung
verschwunden, aus der sie wohl ebensowenig wieder auftauchen wird,
wie die anderen Übersetzungen, die meist in den .uns jetzt feindlichen
Staaten verbreitet waren. Daß die Lücke durch neue Freunde
im Inland und den uns verbündeten Staaten wie auch wohl im neu-
tralen Ausland ausgefüllt worden ist, beweist die rasche Aufeinander-
folge der beiden Kriegsauflagen. Möge das Buch auch in seiner neuesten
Gestalt vor allem bei der deutschen akademischen Jugend verständnis-
volle Aufnahme finden und sie lehren, daß treueste Vaterlandsliebe ihr
die Pflicht auferlegt, tatkräftig und hoffnungsfreudig mitzuarbeiten an
der großen, gerade dem deutschen Volk gestellten Aufgabe: an dem
Wiederaufbau des die Staaten verbindenden Völkerrechts und damit
an der Wiederherstellung der durch den Weltkrieg zerrissenen Kultur-
gemeinschaft der Völker.
Seeheim.a.d. Bergstraße. Im Dezember 1917.
Franz v. Liszt.