5 3. Geschichte des Völkerrechts. 37
vom 23. Juli, das den Mord vorbereitet und gefördert hatte, ohne
befriedigende Antwort blieb, erklärte Österreich am 28. Juli: den
Krieg an Serbien. Die Bemühungen, den Krieg zu lokalisieren, waren
vergeblich. Das englische Kabinett, in dessen Händen die Entscheidung
über Krieg und Frieden ruhte, ließ dem Schicksal seinen Lauf. Die
Mobilisierung der sämtlichen russischen Streitkräfte zwang das Deutsche
Reich zur Kriegserklärung an Rußland (1. August), und am 3. August er-
klärte der deutsche Botschafter in Paris, daß Frankreich durch Eröffnung
der Feindseligkeiten das Deutsche Reich in. Kriegszustand versetzt
habe. Und als Deutschland, um einem französischen Überfall von Bel-
gien aus zuvorzukommen, seine Truppen in Luxemburg und Belgien
einrücken ließ, führte dies zu einer Kriegserklärung Belgiens und
Englands an das Deutsche Reich (4. August). Es folgte die Kriegs-
erklärung Österreich-Ungarns an Rußland (6. August), Montenegros an
Österreich-Ungarn (?. August), Serbiens an das Deutsche Reich (6. August),
Englands und Frankreichs an Österreich-Ungarn (vom 12. August
ab), Österreichs an Belgien (28. August). So standen die beiden Mittel-
mächte, da Italien den Bündnisfall nicht für gegeben erachtete, am
2. August aber seine Neutralität zugesichert hatte, dem Dreiverband,
Belgien, Serbien und Montenegro gegenüber.
Aber bald griff der gewaltige Brand weiter. Japan trat mit dem
Ultimatum vom 15. August 1914, das am 17. in Berlin überreicht wurde,
auf die Seite des Dreiverbandes, während die Türkei Ende Oktober
1914 sich offen den Mittelmächten anschloß (französische Kriegs-
erklärung vom 5.November). Am 23.Mai 1915° erklärte Italien den
Krieg an Österreich-Ungarn, und am 30.November 1915 trat es der
zwischen England, Frankreich und Rußland am 4. September 1914 ge-
troffenen Vereinbarung bei, den Frieden nur gemeinsam zu schließen.
Am 14.Oktober 1915 schloß Bulgarien sich an die Mittelmächte an
und begann den Krieg gegen Serbien; und am 9.März 1916 sah das
Deutsche Reich sich durch Portugals Verhalten (Beschlagnahme der
deutschen Schiffe am 23. Februar 1917) gezwungen, diesem den Krieg zu
erklären. Dann folgten am 26. und 27. August 1916 die Kriegserklärungen
Italiens an Deutschland und Rumäniens an Österreich-Ungarn (Deutsch-
land antwortete am 29. August, die Türkei am 30. mit der Kriegs-
klärung an Rumänien). So standen gegen Ausgang des Jahres 1916 den
vier mitteleuropäischen Mächten ein Bund von zehn Staaten, darunter
fünf Großmächten, gegenüber.
Die kriegerischen Ereignisse sind an dieser Stelle nicht zu schil-
dern. Die Zurückweisung des deutschen Friedensangebotes vom 12.De-
zember und der Wilsonschen Friedensnote vom 18. Dezember 1916
durch die Verbandsmächte (30. Dezember 1916 und 12.Januar 1917)
sei nur registriert. Die Erklärung der deutschen Regierung über den