Full text: Das Völkerrecht systematisch dargestellt.

522 Schlußprotokoll der Londoner Seekriegsrechts-Konferenz (1909). 
Diese Regierung wird unverzüglich allen anderen Mächten beglaubigte 
Abschrift der Anzeige wie der Beitritteurkunde übersenden und zugleich angeben, 
an welchem Tage sie die Anzeige erhalten hat. Die Beitritt wird sechzig Tage 
nach diesem Tage wirksam. 
Die Stellung der beitretenden Mächte wird in allem, was diese Erklärung 
anlangt, dieselbe sein, wie die der Signatarmächte. 
Art. 71. Diese Erklärung, die das Datum des 26. Februar 1909 tragen wird, 
kann bis zum 30. Juni 1909 in London von den Bevollmächtigten der auf der 
Seekriegsrechts-Konferenz vertretenen Mächte unterzeichnet werden. 
Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten diese Erklärung unterzeichnet 
und mit ihren Siegeln versehen. 
Geschehen in London am sechsundzwanzigsten Februar neunzehnhundert- 
neun in einer einzigen Ausfertigung, die im Archive der Britischen Regierung 
hinterlegt bleiben soll, und wovon beglaubigte Abschriften den auf der Seekriegs- 
rechte-Konferenz vertretenen Mächten auf diplomatischem Wege übergeben 
werden sollen. 
(Unterschriften)
	        
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