Full text: Die Erbverbrüderungen zwischen den Häusern Sachsen und Hessen und Sachsen, Brandenburg und Hessen.

14 Gründung der sächsisch- 
Erbverbrüderung. 1)) Während der Pfingsttage kamen die Mark- 
grafen Friedrich, Balthasar und Wilhelm von Meißen und Thüringen, 
die in Folge des Vertrags von 1356 ihre Lande in ungetheiltem Be- 
sitz hatten, ) und die hessischen Landgrafen Heinrich und Hermann 
in Eschwege zusammen und schlossen den 9. Juni die Erbverbrüderung 
ab. Die Gründe, welche beide Parteien zum Abschlusse bewogen, sind 
leicht zu erkennen. Die hessischen Landgrafen wollten vor Allem gegen- 
wärtige Hülfe und eine Schutzwehr, welche für alle Zeiten gegen 
jeglichen Anspruch der von weiblicher Linie stammenden Prätendenten 
schirmen sollte. Da das hessische Haus aber nur auf vier Augen 
stand, so war der Fall des Aussterbens der männlichen Linie ins Auge 
zu fassen und selbst wenn die Nachfolge des Weibsstamms in die 
Lehen nicht unmittelbar möglich war, so stand doch zu befürchten, daß 
der Kaiser in solchem Falle die Lehen dem nächsten Blutsverwandten 
von weiblicher Seite übertragen werde. Durch eine Erbverbrüderung 
mit dem verwandten Wettinischen Hause war diese Eventualität vorge- 
sehen. Ausdrücklich mußten noch die Meißnischen Markgrafen in der Erb- 
verbrüderung geloben, daß,sie oder ire Erben nymmer gestattenn sollen mit 
irem Willen in kein Weiß, daß das ehegenant Fürstenthumb vund Herr- 
  
19) Die Nachrichten über die Sterner Fehde sind sehr verworren. Die Haupt- 
quelle, aus der die meisten der spätern Darstellungen geschöpft zu sein scheinen, ist 
die Historia de Lantgraviis ap. Pistorius a. a. O. p. 1351. Auch der Er- 
zählung Rothes (a. a. O. p. 620), die einzelne nähere Angaben über die ganze 
Fehde und über den Abschluß der Erbverbrüderung enthält, die aber in Widerspruch 
mit den Angaben der angeführten Uistoria stehen, ist keine Glaubwürdigkeit zuzu- 
sprechen, da die ganze Darstellung von Fehlern und chronologischer Verwirrung ange- 
füllt ist. Noch geringeres Vertrauen verdienen natürlich die ausgeschmückten Er- 
zählungen Gerstenbergers in seiner hessisch-düringischen Chronik (Schmineke Monum. 
Hass. II. p. 295) und seiner Frankenbergischen Chronik (Kuchenbecker Anal lass. 
Coll. V. p. 204) und anderer Schriftsteller des 15. und 16. Jahrhunderts. Die 
Darstellung der Sterner Fehde in Spangenberg „Neues vaterländisches Archiv“ Lüne- 
burg 1828 Bd. I. p. 88 beruht auf Gerstenberger und einer hessischen Reimchronik 
aus der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts (Kuchenbecker VI. p. 280) und wim- 
melt von den ärgsten Mißverständnissen und Fehlern. 
20) J. G. Horn Geschichte Friedrich des Streitbaren p. 104.
	        
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