14 Gründung der sächsisch-
Erbverbrüderung. 1)) Während der Pfingsttage kamen die Mark-
grafen Friedrich, Balthasar und Wilhelm von Meißen und Thüringen,
die in Folge des Vertrags von 1356 ihre Lande in ungetheiltem Be-
sitz hatten, ) und die hessischen Landgrafen Heinrich und Hermann
in Eschwege zusammen und schlossen den 9. Juni die Erbverbrüderung
ab. Die Gründe, welche beide Parteien zum Abschlusse bewogen, sind
leicht zu erkennen. Die hessischen Landgrafen wollten vor Allem gegen-
wärtige Hülfe und eine Schutzwehr, welche für alle Zeiten gegen
jeglichen Anspruch der von weiblicher Linie stammenden Prätendenten
schirmen sollte. Da das hessische Haus aber nur auf vier Augen
stand, so war der Fall des Aussterbens der männlichen Linie ins Auge
zu fassen und selbst wenn die Nachfolge des Weibsstamms in die
Lehen nicht unmittelbar möglich war, so stand doch zu befürchten, daß
der Kaiser in solchem Falle die Lehen dem nächsten Blutsverwandten
von weiblicher Seite übertragen werde. Durch eine Erbverbrüderung
mit dem verwandten Wettinischen Hause war diese Eventualität vorge-
sehen. Ausdrücklich mußten noch die Meißnischen Markgrafen in der Erb-
verbrüderung geloben, daß,sie oder ire Erben nymmer gestattenn sollen mit
irem Willen in kein Weiß, daß das ehegenant Fürstenthumb vund Herr-
19) Die Nachrichten über die Sterner Fehde sind sehr verworren. Die Haupt-
quelle, aus der die meisten der spätern Darstellungen geschöpft zu sein scheinen, ist
die Historia de Lantgraviis ap. Pistorius a. a. O. p. 1351. Auch der Er-
zählung Rothes (a. a. O. p. 620), die einzelne nähere Angaben über die ganze
Fehde und über den Abschluß der Erbverbrüderung enthält, die aber in Widerspruch
mit den Angaben der angeführten Uistoria stehen, ist keine Glaubwürdigkeit zuzu-
sprechen, da die ganze Darstellung von Fehlern und chronologischer Verwirrung ange-
füllt ist. Noch geringeres Vertrauen verdienen natürlich die ausgeschmückten Er-
zählungen Gerstenbergers in seiner hessisch-düringischen Chronik (Schmineke Monum.
Hass. II. p. 295) und seiner Frankenbergischen Chronik (Kuchenbecker Anal lass.
Coll. V. p. 204) und anderer Schriftsteller des 15. und 16. Jahrhunderts. Die
Darstellung der Sterner Fehde in Spangenberg „Neues vaterländisches Archiv“ Lüne-
burg 1828 Bd. I. p. 88 beruht auf Gerstenberger und einer hessischen Reimchronik
aus der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts (Kuchenbecker VI. p. 280) und wim-
melt von den ärgsten Mißverständnissen und Fehlern.
20) J. G. Horn Geschichte Friedrich des Streitbaren p. 104.