Full text: Die Erbverbrüderungen zwischen den Häusern Sachsen und Hessen und Sachsen, Brandenburg und Hessen.

Protestationen gegen die Erbverbrüderung. 37 
mehr den Gesandten der erbverbrüderten Fürsten, sondern dem eignen 
Landesherrn bei dem Antritt ihres Amtes leisten sollten. Ein Proto- 
coll soll darüber in das Amtsbuch eingetragen, den erbverbrüderten 
Fürsten aber ein Verzeichniß der Beamten unter Bescheinigung, daß 
sie den Eid geleistet, zugeschickt werden. 87) — Doch wurde für dieses 
Mal die Huldigung in der althergebrachten Weise geleistet, worüber 
sich noch eine große Zahl sowohl von Huldigungs= als Reversbriefen 
erhalten hat. 88) — 
Diese Erneuerung der Erbverbrüderung, sowie die Wahrschein- 
lichkeit des Aussterbens des hessischen Hauses, die doch nahe gerückt 
war, machten die Churfürsten von der Pfalz und von Mainz, sowie 
andere Fürsten, von denen die Landgrafen Lehen trugen, darauf auf- 
merksam, daß auch ihnen durch die Erbverbrüderung ein sehr wich- 
tiger Theil- ihrer lehnsherrlichen Rechte entzogen zu werden drohte, 
und sie entschlossen sich daher, bevor Kaiser Karl V. dem Gesuche des 
Landgrafen Philipp Folge geleistet und ihn belehnt hätte, gegen die 
Erbverbrüderung zu protestiren und Rechtsverwahrung einzulegen. Auf 
dem Reichstage zu Worms übergaben am 1. März 1524 die Kur- 
fürsten von der Pfalz und Mainz, sowie der Abt von Fulda gleich- 
lautende Proteste, in denen sie ausführten, daß ihre lehnsherrlichen 
Rechte durch die Erbverbrüderung keinen Abbruch erleiden dürften. s9) 
Hiergegen übergaben die sächsischen und hessischen Fürsten dem Kaiser 
eine Gegenprotestation, in der sie sich darauf beriefen, daß ihre alte 
  
87) Müller Reichstagstheatrum Bd. II. S. 372. Sammlung vermischter 
Nachrichten zur sächsischen Geschichte Bd. X. S. 169. « 
88) S. Lünig Corpus Juris feudalis Bd. III. S. 1705. 1706. Rudolphi 
Gotha Dipl. Bd. I. S. 87. Bd. II. S. 253. Lünig Reichsarch. Pars Spec. Sup- 
blem. I. S. 259. Sammlung zur sächs. Geschichte Bd. X. S. 203. 206. 209. Hand- 
schriftliche Nachrichten und Urkunden im Dresd. St.-Arch. Erbverbrüderungen 1431 
bis 1555 Fol. 106. 107. Erbverbr. 1457—1575 Fol. 78—82. 120 u. ff. 
89) Dresd. St.-Arch. Erbverbrüderung 1457—1575 Fol. 115. Der Protest 
des Kurfürsten von Mainz findet sich abgedruckt bei Wenck Hessische Landesgeschichte, 
Bd. III. Urkunden S. 272; ist hier aber fälschlich in das Jahr 1520 gesetzt.
	        
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