mit Brandenburg 1569—1571. 47
Der Vorschlag, den Brandenburg auf dem Naumburger Tag
4555 gemacht hatte, die alte Erbverbrüderung zwischen den drei Häu-
sern jetzt endlich zur Perfection zu bringen, war, wenn er auch keine
unmittelbaren Folgen hatte, nicht in Vergessenheit gerathen. Bald
nach dem Tode des Landgrafen Philipp des Großmüthigen richtete sein
ältester Sohn, der Landgraf Wilhelm, der Stifter der hessen-kasselischen
Linie, an den Kurfürsten August von Sachsen die Aufforderung, die
Unterhandlungen wegen des Eintritts Brandenburgs in die Erbver-
brüderung einzuleiten. 124) Der Kurfürst ging auf diese Aufforderung
ein und in Folge davon fand noch in demselben Jahre (1569) am
26. Juli eine Zusammenkunft der Fürsten zu Dresden statt, über
deren Resultat uns jedoch keine Nachricht vorliegt. 122) Die weiteren
Verhandlungen zogen sich ziemlich in die Länge, da Brandenburg nicht
mehr auf eine Erneuerung der alten Erbverbrüderung von 1457 ein-
gehen wollte. Während nach dieser Erbverbrüderung Sachsen und
Hessen die eine Parthei und Brandenburg die andere Parthei bildeten,
so daß bei dem Aussterben des einen der beiden erstern Häuser das
andere nach Maßgabe der sachsisch -hessischen Erbverbrüderung von
1431 erben sollte, Brandenburg aber erst, wenn diese beiden Häuser
ausgestorben wären, verlangte Brandenburg jetzt zu gleichem Rechte
mit Sachsen und Hessen aufgenommen zu werden. 123) Nachdem diese
Forderung von der andern Seite zurückgewiesen worden war, machte
Brandenburg den Vorschlag, bei dem Aussterben eines der beiden
Häuser, Sachsen oder Hessen, sollte das andere zwei Drittel der Be-
sitzungen, Brandenburg aber ein Drittel erben. Nach mehrmaligen
121) Kassel 20. Februar 1569 (Dresd. St.-Arch. Erbverbrüderungen 1571—1579
Fol. 5). Vgl. auch den Vortrag der brandenburgischen Räthe auf den Conferenzen
zu Naumburg im Jahre 1587. Das Protokoll derselben bei Hellfeld Beyträge zum
Staatsrecht und zur Geschichte Sachsens Bd. I. S. 78.
122) J. S. Müller Annales S. 154.
123)) Bericht des kurbrandenburgischen Kanzlers Diestelmeier. Berlin 14. Au-
gust 1571. (Dresd. St.-Arch. Erbverbrüderungen 1571—1579 Fol. 98).