Full text: Die Erbverbrüderungen zwischen den Häusern Sachsen und Hessen und Sachsen, Brandenburg und Hessen.

mit Brandenburg 1569—1571. 47 
Der Vorschlag, den Brandenburg auf dem Naumburger Tag 
4555 gemacht hatte, die alte Erbverbrüderung zwischen den drei Häu- 
sern jetzt endlich zur Perfection zu bringen, war, wenn er auch keine 
unmittelbaren Folgen hatte, nicht in Vergessenheit gerathen. Bald 
nach dem Tode des Landgrafen Philipp des Großmüthigen richtete sein 
ältester Sohn, der Landgraf Wilhelm, der Stifter der hessen-kasselischen 
Linie, an den Kurfürsten August von Sachsen die Aufforderung, die 
Unterhandlungen wegen des Eintritts Brandenburgs in die Erbver- 
brüderung einzuleiten. 124) Der Kurfürst ging auf diese Aufforderung 
ein und in Folge davon fand noch in demselben Jahre (1569) am 
26. Juli eine Zusammenkunft der Fürsten zu Dresden statt, über 
deren Resultat uns jedoch keine Nachricht vorliegt. 122) Die weiteren 
Verhandlungen zogen sich ziemlich in die Länge, da Brandenburg nicht 
mehr auf eine Erneuerung der alten Erbverbrüderung von 1457 ein- 
gehen wollte. Während nach dieser Erbverbrüderung Sachsen und 
Hessen die eine Parthei und Brandenburg die andere Parthei bildeten, 
so daß bei dem Aussterben des einen der beiden erstern Häuser das 
andere nach Maßgabe der sachsisch -hessischen Erbverbrüderung von 
1431 erben sollte, Brandenburg aber erst, wenn diese beiden Häuser 
ausgestorben wären, verlangte Brandenburg jetzt zu gleichem Rechte 
mit Sachsen und Hessen aufgenommen zu werden. 123) Nachdem diese 
Forderung von der andern Seite zurückgewiesen worden war, machte 
Brandenburg den Vorschlag, bei dem Aussterben eines der beiden 
Häuser, Sachsen oder Hessen, sollte das andere zwei Drittel der Be- 
sitzungen, Brandenburg aber ein Drittel erben. Nach mehrmaligen 
  
121) Kassel 20. Februar 1569 (Dresd. St.-Arch. Erbverbrüderungen 1571—1579 
Fol. 5). Vgl. auch den Vortrag der brandenburgischen Räthe auf den Conferenzen 
zu Naumburg im Jahre 1587. Das Protokoll derselben bei Hellfeld Beyträge zum 
Staatsrecht und zur Geschichte Sachsens Bd. I. S. 78. 
122) J. S. Müller Annales S. 154. 
123)) Bericht des kurbrandenburgischen Kanzlers Diestelmeier. Berlin 14. Au- 
gust 1571. (Dresd. St.-Arch. Erbverbrüderungen 1571—1579 Fol. 98).
	        
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