Full text: Die Erbverbrüderungen zwischen den Häusern Sachsen und Hessen und Sachsen, Brandenburg und Hessen.

48 Conferenz zu Schönbeck 1571. 
Conferenzen der fürstlichen Räthe 131) fand den 6. Sept. 1571 eine 
Zusammenkunft der Kurfürsten August von Sachsen und Johann 
Georg von Brandenburg mit hessischen Räthen zu Schönbeck an der 
Elbe statt, deren Resultat darin bestand, daß man die von Branden- 
burg gemachten Vorschläge annahm, und zugleich den Beschluß faßte, 
die Zustimmung der geistlichen Kurfürsten, sowie die des Kurfürsten von 
der Pfalz zu erwirken, ehe man den Kaiser um die Bestätigung der neuen 
Erbverbrüderung anginge. 125) Denn da seit der Wahlcapitulation Kaisers 
Karl V. Art. 24 zu der Verleihung eines heimgefallenen Reichslehens 
die Zustimmung der Kurfürsten erforderlich war, so konnte in noth- 
wendiger Folge hiervon auch ohne Consens der Kurfürsten der Kaiser 
eine Erbverbrüderung nicht mehr bestätigen. 126) — 
Später (im Jahre 1614) wurde von Kur Brandenburg die Be- 
hauptung aufgestellt, der zu Schönbeck geschlossene Vergleich wäre dahin 
gegangen, daß „obgleich die kaiserliche Confirmation nicht zu erlangen, 
es doch bei erwähnter Erbverbrüderung bleiben solle.“ 127) Aber ab- 
gesehen davon, daß eine solche Bestimmung jeder rechtlichen Giltigkeit 
entbehrt hätte, so ist sie auch niemals von sächsischer und hesisscher Seite 
angenommen worden. Brandenburg legte allerdings zu Schönbeck den 
Entwurf eines Nebenabschieds vor, worin die drei Hänser erklärten: Solte 
aber Irer Kays. Majestät uber Zuvorsicht Iren Consens ond Con- 
firmation darzu zu geben zu Weigerung stehen, auff denselben Fall 
  
124) Zusammenkunft in Dessau; Ende Juli 1571. Bericht darüber von Hans 
von Ponickau auf Pomsen an den kursächsischen Kanzler Dr. Georg Crakau. Er- 
furt 12. August (Dresd. St.-Arch. Erbverbrüder. 1571—1579 Fol. 95). Corre- 
spondenz der hessischen und brandenburgischen Räthe a. a. O. Fol. 107 u. ff. Zu- 
sammenkunft der Räthe in Berlin Ende August desselben Jahres a. a. O. Fol. 152. 
125) Präliminarabschied Schönbeck 7. September 1571. Orig.-Urk. des Dresd. 
St. Arch. 
126) Dies wurde allgemein anerkannt. Nur Glafey Pragmatische Geschichte 
der Krone Böhmen S. 274 bestreitet den Satz aus ganz nichtigen Gründen. 
127) Protokoll der Verhandlungen zu Naumburg im Jahre 1614. Dresd. 
St. Arch. Erbeinung und Erbverb. 1614—1627 Fol. 52.
	        
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