Sachsen und Brandenburg 1713—4769. 63
prinzen auch Artikel zur Sicherstellung der protestantischen Kirche in
Sachsen zu erwirken.!71) In den Zeiten der Noth berief sich aller-
dings auch Kursachsen Preußen gegenüber auf die Erbeinigung und
die Erbverbrüderung; so besonders im Jahre 1706, als Sachsen in
dem nordischen Kriege von Preußen Hilfe und Unterstützung verlangte
(22. Februar 1706). Preußen antwortete, es sei sich der aus der
Erbverbrüderung fließenden Pflichten sehr wohl bewußt; jedoch bevor
es dieselben erfüllen könne, müsse es zunächst verlangen, daß die Erb-
verbrüderung erneuert und auf die jetzige Zeit etwas mehr applicirt
werde. Darauf aber wollte Sachsen nicht eingehen. Es verzögerte
seine Antwort und meinte schließlich, eine Erneuerung der Erbverbrü-
derung möge bei andern Mächten apprehension erwecken. (10. Dezem-
ber 1707).172 — Nach dem Dresdner Frieden (1745) trug Friedrich
der Große Sachsen einen Allianz= und Garantietractat an und machte
zugleich den Vorschlag, die Erneuerung der alten Erbverbrüderung wie-
der anzuregen und zu gelegner Zeit zur Ausführung zu bringen. Die
sachsische Antwort lautete ablehnend: die Erneuerung der Erbverbrü-
derung erfordere wegen der sich dabei ereignenden Punkte zu viel Zeit;
den Allianzvertrag aber könne Sachsen in Folge des Bündnisses mit
Rußland nicht ohne Vorwissen und Gutbefinden des russischen Cabinets
schließen. 173) —
Trotz alle dem glaubte jedoch das Berliner Cabinet im 18. Jahr-
hundert fortwährend oder gab sich wenigstens den Anschein zu glauben,
daß die Erbverbrüderung zwischen den drei Häusern unzweifelhaft zu
Recht bestehe. So beschwerte sich der preußische Minister Graf Finken-
stein im Jahre 1769 bei dem sächsischen Gesandten zu Berlin und gab
171) Renovation betreff. 1718 Fol. 18. 29 u. f.
172) Dresd. St.-Arch. Erbverbrüd. 1647—1711 Fol. 230—259.
173) Dresd. St.-Arch. (Der von dem Könige in Preußen nach dem Dresdner
Friede angetragene Garantie= und Freundschaftsvertrag 1746. 1747). Preußische
Depesche vom 16. März 41747. Sächsische Antwort vom 31. März 1747.