Full text: Die Erbverbrüderungen zwischen den Häusern Sachsen und Hessen und Sachsen, Brandenburg und Hessen.

Sachsen und Brandenburg 1713—4769. 63 
prinzen auch Artikel zur Sicherstellung der protestantischen Kirche in 
Sachsen zu erwirken.!71) In den Zeiten der Noth berief sich aller- 
dings auch Kursachsen Preußen gegenüber auf die Erbeinigung und 
die Erbverbrüderung; so besonders im Jahre 1706, als Sachsen in 
dem nordischen Kriege von Preußen Hilfe und Unterstützung verlangte 
(22. Februar 1706). Preußen antwortete, es sei sich der aus der 
Erbverbrüderung fließenden Pflichten sehr wohl bewußt; jedoch bevor 
es dieselben erfüllen könne, müsse es zunächst verlangen, daß die Erb- 
verbrüderung erneuert und auf die jetzige Zeit etwas mehr applicirt 
werde. Darauf aber wollte Sachsen nicht eingehen. Es verzögerte 
seine Antwort und meinte schließlich, eine Erneuerung der Erbverbrü- 
derung möge bei andern Mächten apprehension erwecken. (10. Dezem- 
ber 1707).172 — Nach dem Dresdner Frieden (1745) trug Friedrich 
der Große Sachsen einen Allianz= und Garantietractat an und machte 
zugleich den Vorschlag, die Erneuerung der alten Erbverbrüderung wie- 
der anzuregen und zu gelegner Zeit zur Ausführung zu bringen. Die 
sachsische Antwort lautete ablehnend: die Erneuerung der Erbverbrü- 
derung erfordere wegen der sich dabei ereignenden Punkte zu viel Zeit; 
den Allianzvertrag aber könne Sachsen in Folge des Bündnisses mit 
Rußland nicht ohne Vorwissen und Gutbefinden des russischen Cabinets 
schließen. 173) — 
Trotz alle dem glaubte jedoch das Berliner Cabinet im 18. Jahr- 
hundert fortwährend oder gab sich wenigstens den Anschein zu glauben, 
daß die Erbverbrüderung zwischen den drei Häusern unzweifelhaft zu 
Recht bestehe. So beschwerte sich der preußische Minister Graf Finken- 
stein im Jahre 1769 bei dem sächsischen Gesandten zu Berlin und gab 
171) Renovation betreff. 1718 Fol. 18. 29 u. f. 
172) Dresd. St.-Arch. Erbverbrüd. 1647—1711 Fol. 230—259. 
173) Dresd. St.-Arch. (Der von dem Könige in Preußen nach dem Dresdner 
Friede angetragene Garantie= und Freundschaftsvertrag 1746. 1747). Preußische 
Depesche vom 16. März 41747. Sächsische Antwort vom 31. März 1747.
	        
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