Full text: Grundzüge der Verfassung des Deutschen Reiches.

4 I. Die Gründung des Norddeutschen Bundes u. des Deutschen Reiches. 
deutschen Volke einen hohen Preis, um den es allein seine 
nationale Einheit erkaufen konnte, einen blutigen Bürgerkrieg. 
Er mußte entweder zur Zertrümmerung der Monarchie Friedrichs 
des Großen, der einzigen reindeutschen Großmacht, und damit 
zur Unterwerfung Deutschlands unter die Gewalt Osterreichs 
führen, eines Staates, dessen Schwerpunkt nicht mehr in seinen 
deutschen, sondern in seinen ungarisch-slawisch-italienischen 
Ländern lag — oder aber er mußte die Lostrennung jener 
edlen und kernhaften deutschen Stämme von Deutschland herbei- 
führen, die unter dem Zepter Habsburgs in der österreich- 
ungarischen Monarchie vereinigt sind. Wir stehen heute jenen 
Zeiten fern genug, um auch den Männern gerecht zu werden, 
die in dem geeinten Deutschland die österreichischen Stämme nicht 
missen wollten und die deshalb die Gefahren, die in der Beherrschung 
Deutschlands durch Osterreich-Ungarn lagen, unterschätzten. 
Die früher leidenschaftlich erörterte Frage, ob im Jahre 
1866 Osterreich oder Preußen den Krieg herbeigeführt, ist nur 
von einem sekundären historischen Interesse. Die Zeit war reif 
und der Krieg um die Vorherrschaft in Deutschland unvermeidlich. 
Am 14. Juni 1866 erklärte der preußische Gesandte in der 
Bundesversammlung zu Frankfurt a. M. im Namen seines 
Königs, daß durch den Beschluß des Bundestags die Bundes- 
verträge gebrochen und damit der Bund erloschen sei. Dieser 
Erklärung schlossen sich die norddeutschen und die meisten mittel- 
deutschen Staaten an. Der Widerstand Osterreichs und der 
mit ihm verbündeten Mittel= und Kleinstaaten in Süd= und 
Mitteldeutschland mußte mit Waffengewalt gebrochen werden. 
Am 18. Juni erklärte Preußen ihnen den Krieg. Am 3. Juli 
ward die Schlacht von Königgrätz geschlagen, und ohne ernst- 
haften Widerstand zu finden, konnten die preußischen Truppen 
bis vor die Tore Wiens rücken. In dem Präliminarfrieden 
von Nickolsburg vom 26. Juli mußte Osterreich, in den im 
August und September des Jahres 1866 geschlossenen Friedens- 
verträgen mußten die anderen deutschen Staaten, soweit sie in 
dieser Krisis nicht ihren Untergang gefunden, die Auflösung 
des Deutschen Bundes anerkennen. Durch die Einverleibung 
von Schleswig-Holstein, Hannover, Kurhessen, Nassau und 
Frankfurt a. M erhielt Preußen ein in sich geschlossenes, ab- 
gerundetes Gebiet und konnte nun erst völlig ebenbürtig den 
anderen europäischen Großmächten zur Seite treten.
	        
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