Vorwort zur ersten Auflage.
Im Januar dieses Jahres habe ich im Auftrage der Ober-
schulbehörde zu Hamburg vor einem größeren Kreise gebildeter
Laien sechs Vorträge über das Verfassungsrecht des Deutschen
Reiches gehalten. Der Aufforderung der Verlagsbuchhandlung
wie Wünschen, die aus dem Kreise der Zuhörer an mich heran-
getreten sind, nachgebend, habe ich mich entschlossen, diese Vorträge
aufzuzeichnen und zu veröffentlichen. Leider bin ich durch andere
Arbeiten, die zunächst zu vollenden waren, an der sofortigen
Niederschrist der Vorträge verhindert worden. Erst im Sommer
habe ich die hierzu erforderliche Muße gefunden. Nur kurze
Notizen über den Gedankengang, den ich bei den Vorträgen
innegehalten, und mein Gedächtnis standen mir hierbei zur
Verfügung. Doch glaube ich annehmen zu dürfen, daß die hier
folgende kleine Schrift nicht nur den Inhalt wiedergibt, sondern
auch im wesentlichen der Form, in der die Vorträge gehalten
worden sind, entspricht, wenn an manchen Stellen auch die
Frische der mündlichen Rede bei der nachträglichen Aufzeichnung
verwischt sein mag. Dem Zwecke, zu dem die Vorträge be-
stimmt waren, hätte es nicht entsprochen, wenn in ihnen wissen-
schaftliche Streitfragen eingehend erörtert worden wären. Die
wichtigsten Streitfragen unseres Verfassungsrechtes aber hervor-
zuheben und unter Angabe der für mich entscheidenden Gründe
meine Stellung zu denselben klar und unzweideutig zu bezeichnen,
war eine Pflicht, die mir den Zuhörern gegenüber oblag, wie
ich sie jetzt den Lesern gegenüber habe.
Nicht politische Erörterungen über die Reichsverfassung
sollen diese Vorträge sein, sondern sie sollen den rechtlichen