Full text: Grundzüge der Verfassung des Deutschen Reiches.

48 II. Das Reich und die Bundesstaaten. 
lande sich dienstbar zu machen, um ihre partikularistischen und 
dynastischen Interessen zu fördern. Die Furcht vor Osterreich 
war das treibende Element in der deutschen Politik der meisten 
Mittel= und Kleinstaaten im 18. Jahrhundert, die Furcht vor 
Preußen das treibende Element in der Zeit des Deutschen 
Bundes. In der Reichsverfassung haben alle deutschen Staaten, 
die in den großen Krisen am Anfange des 19. Jahrhunderts 
und im Jahre 1866 ihre Existenz gerettet haben, ihren sicheren, 
unantastbaren Status. In höherem Maße als zu irgendeiner 
früheren Zeit sind heute ihr Fortbestand und ihre Selbständigkeit 
innerhalb der Schranken, die die Reichsverfassung gezogen, ver- 
bürgt. Und das haben die deutschen Fürsten wohl erkannt. 
War in der Zeit vor dem Jahre 1866 die deutsche Einheit 
das Schreckgespenst, vor dem manche deutsche Fürsten in 
St. Petersburg und in Paris Schutz suchten, so ist sie heute das 
Palladium der Selbständigkeit und Freiheit der deutschen Bun- 
desstaaten. In necessariis unitas, in aliis libertas!
	        
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