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um die Länder des Habsburgischen Hauses von aller Reichsgewalt
und allem Reichszusammenhang zu emancipiren: im Elsaß dagegen
konnten dieselben Habsburger als Landgrafen dem allgemeinen Zuge
des Landes und der Bevölkerung keinen Augenblick entgegenwirken.
Nie wäre es gelungen, hier eine Herrschaft aufzurichten wie in
Oesterreich. Nur das Reich, nur den Kaiser mochte man als Herrn
gelten lassen.
Noch Karl IV. dankte dieser vorherschend kaiserlichen Gesin-
nung im Elsaß die Anerkennung seiner Macht, denn sowie die
und den Mäpsten ganz entschieden die Partei des Kaisers behaup-
teten, und auch durch Bann und Interdict nicht einen Augenblick
in ihrer Treue gegen Kaiser und Reich schwankend gemacht werden
konnten, so traten sie doch nach Ludwigs Tode eben auf die Seite
jenes Karl, der mit Hilfe des Papstes die deutsche Krone erlangt
hatte. Es war ein unvergeßlicher Augenblick, als Karl IV. dem
Bischof Berthold von Bucheck vor dem Münster die Belehnung
von Straßburg ertheilte und als der Stadtrath dem neuen Kaiser
huldigte, nachdem der Bischef von Bamberg Interdict und Bann
im Namen des Papstes aufgehoben hatte.
Bei diesem historischen Ereignis, welches Anlaß gab, das
Bildnis Karls IV. an dem südlichen Pertale des Ouerschiffs des
Münsters neben den Kunstwerken Savinas zu verewigen, wird
ein Charakterzug entschlossenen Bürgersinnes überliefert: Herr Peter
Schwarber, der Ammeister, welcher im Namen der Rathsherrn um
Aufhebung des päpstlichen Bannes bat, verwahrte sich doch mit
aller Entschiedenheit gegen jede Zumuthung, das Andenken Kaiser
Ludwigs, um deswillen die Stadt gelitten hatte, auch nur im
mindesten zu verunglimpfen oder entwürdigen zu lassen. So tief
war in diesem bürgerlichen Gemeinwesen die Anhänglichkeit und
Treue an das Reichsoberhaupt begründet. Hieran konnten innere
Streitigkeiten zwischen Bischöfen und Bürgern oder zwischen Bürgern
untereinander nichts verändern; die Nachfolger Bertholds von
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