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Bucheck, Jehann von Lichtenberg, dann einer aus dem Geschlechte
von Ochsenstein, hierauf ein anderer Lichtenberg, machten der Stadt
Schwierigkeiten wegen der Gerichtsbarkeit über die Ausbürger oder
Mahlbürger, welche in den Stadtverband traten, obne daß sie in
den Städten wohnten. Die Grundherrschaften erblickten hierin eine
Anmaßung der Städte, die Bischöfe von Straßburg bestritten den-
selben das Recht, auswärtige Bürger anzunehmen.
In Straßburg gab es manchen Streit zwischen den Familien
der Rosheim und Rebesteck, welche in der zweiten Hälfte des
14. Jahrhunderts sich eben so heftig bekämpften wie einst die Zom
und Mülnheim um die Herrschaft im Stadtrath. Auch der hohe
Adel des Elsaß stand in ununterbrochenen Fehden bald mit Straß-
burg und Hagenau, bald mit Celmar und Mülhausen: es gehört
zu den ermüdendsten Schauspielen, diese zahllosen Kriege der kleinen
unmittelbaren Stände des heiligen römischen Reichs gerade auch hier
im Elsaß in den Chroniken zu verfolgen. Nur das Verhältnis
zum Kaiser gewährt Lichtblicke einer ernsteren Ordnung. Karl IV.
pflegte nicht ohne Verständnis seine Beziehungen zu den Städten
und löste ihre Streitigkeiten mit geschickter Hand. Er beseitigte
1356 die Zwietracht zwischen Straßburg und Schlettstadt über die
beiderseitige Gerichtsgewalt, und griff in die Entwickelung anderer
Städte vortheilhaft ein: in Colmar entfernte er im Jahre 1358
die Edelleute aus dem Stadtrath, den Hagenauern gab er eine neue
Stadtverfassung, damit, wie es da heißt, des Reiches Ehre und
zugleich der Stadt Nutzen gefördert werde.
Se war trotz alles innern Zwistes das Kaiserthum noch immer
der Angelpunct aller Bewegungen der elfässischen Reichsstände. Aber
mit den Nachfolgern Karls 1V., mit der Regierung Wenzels, Rupp-
rechts, Sigismunds und dann der Habsburger trat der Einfluß der
Reichsregierung immer mehr zurück. Um den Frieden aufrecht zu
halten, waren die Städte mehr und mehr auf sich selbst angewiesen.
Sie traten in große Bündnisse ein, welche am obern und mittleren
Rhein geschlossen worden sind, und welche durch Stärtetage und