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an jeder Hilfe des Reiches, obwohl sich Bürgermeister und Rath an
den Kaiser gewendet hatten, „damit sie nicht, wo Gott für sei, vom
Reiche abgedrängt würden“. Endlich war nach langen Berathungen
auf dem Reichstag zu Speier der Reichskrieg gegen die Armagnaken
im October 1444 beschlossen. Freilich waren die seltsamsten Eröff-
nungen von Seite der Franzosen gemacht und das Mistrauen der
Stände gegen den Kaiser, und der Städte gegen die Fürsten, und
der Fürsten gegen die Ritterschaft so glücklich durch gallische List
und Tücke geweckt, daß an ein ernstliches und bedeutendes Eingreifen
des Reiches noch möglichst lange nicht gedacht werden kennte. Zwar
war Pfalzgraf Ludwig zum Reichsfeldherrn ernannt, aber außer dem
Reichspanier war nichts gesendet worden, womit man die Franzosen
zum Lande hinausjagen konnte.
Der Dauphin begab sich nach Nancy, seine Armagnaken aber
ließh er im Elsaß, wo sie von den Kriegssteuern herrlich zu leben
verstanden. Der kleine Krieg, den Bauern und Bürger gegen die
Franzosen führten, verdoppelte nur die Leiden des Landes, da man
mit Brand und Verwüstung den kleinen Abbruch strafte, welchen
die ungeregelten Haufen verursachen konnten. Von den Reichsfürsten
hatte der von Trier sich allezeit für Frieden und Vermittlung mit
dem Könige von Frankreich ausgesprochen und dadurch die Rüstungen
des Pfalzgrafen gelähmt. Viele Monate lang hielten sich die
Schaaren des Königs im Elsaß und nur der harte Winter und
Mangel an Lebensmitteln zwangen ihn die Vermittlung Triers an-
zunehmen und den Abzug der Söldner zu veranlassen.
Am 20. März 1445 räumten die Franzosen das Elsaß unter
den Verwünschungen einer erbitterten Bevölkerung, deren Haß sich
nun um so kräftiger gegen den Adel kehrte, der die Feinde begün-
stigt hatte, gegen Hans von Finstringen und dessen Freunde.
Da gab es mancherlei Herren, wie die Grafen von Lupfen im
Schwarzwald, die es mit den Franzosen gehalten; auch Herzog Sig-
mund von Tirol und seine Räthe wurden beschuldigt, die Fremden
gerufen zu haben, und ein wilder Rachekrieg erhob sich von Straß-