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und blieb der einzige sichere, unbestrittene Hort des evangelischen
Glaubens vorläufig doch Straßburg. ·
Erst im Jahre 1534 wurden die würtembergischen Theile des
Oberelsaß mit dem Herzogthum Würtemberg selbst in die refor-
matorische Bewegung hineingezogen. Im Jahre 1538 begann der
Graf von Hanau im Unterelsaß evangelische Pfarrer anzustellen,
mehrere Adelige folgten seinem Beispiele, und auch in den Reichs-
städten griff das Evangelium wieder mehr um sich: in Weißenburg
seit 1534, in dem oberelsässischen Münster seit 1543, während an-
dererseits in Mülhausen und im Zweibrückischen die Kirche fort und
fort blühte und in Landau Schwenkfeld Anhang gewann.
Hür die gesammten Interessen des evangelischen Deutschlands
zählt doch das Elsaß in der Regel nur so weit, als es durch Straß-
burg vertreten wird.
Sehen wir also, welche Stellung die oberrheinische Hauptstadt
zu den übrigen evangelischen Mächten, welche Stellung sie zu Kaiser
und Reich einnahm; werfen wir einen raschen Blick auf die aus-
wärtige Kirchenpolitik von Männern wie Jacob Sturm und
Martin Butzer. —
Als von jenem berühmten Wormser Reichstag des Jahres 1521,
der Luthers mannhaftes Bekenntnis vernahm, das strenge Edict gegen
die neue Lehre ausging, da ergriff einen Augenblick lang Verwirrung
und Betrübnis ihre Anhänger zu Straßburg: aber die vorwärts-
stürmende Volksgesinnung ging über den kaiserlichen Willen bald
zur Tagesordnung über. Und als das Nürnberger Edict von 1523
im geraden Gegensatze zu dem von Worms verfügte, es solle nichts
gelehrt werden, als das rechte reine lautere Evangelium: da bceilte sich
der Stadtrath, seine Prediger in diesem Sinne und nock schärfer
zu instruiren.
Der sehr günstige Schluß ven Speier 1526, der bis zu einem
Concilium jeden Reichsstand sich selbst und seinem Gewissen über-
ließ, beförderte die schon begonnene Agitation um Abschaffung der
Messe, welche in wenigen Jahren ihr Ziel erreichte.