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seinem Abgang, setzt denen allweg am meisten zu, die ihm mehr
Schaden thun können.“ Er entschuldigte jedech die Obrigkeit der
Stadt, die alles versucht hätte, um die reine Lehre des Evangeliums
zu erhalten, aber der Gewalt weichen müsse. Butzer hielt seine
Alschiedsrere an seine theolegischen Zuhsrer am 23. März. Dann
zegen die Prediger ab und wurden in England in glänzende Stel-
lungen gesetzt, mit Ehren überhäuft. Ihr Vaterland aber sahen sie
nicht wieder, und fühlten lei allem Glanze sich fremd und verlassen.
Eine neue Zeit begann, als die katholische Geistlichkeit am
2. Februar 1550 ihren Gettesdienst im Münster wieder eröffnete.
Es gab ärgerliche Scenen, welche der Rath nur schwer verhindern
konnte; die liebe Stadtjugend war nicht im Zaume zu halten, der
Bischof aber sehr empfindlich im Puncte der Autorität, die ihm in
der fast ausschließlich pretestantischen Stadt dech aus der Natur
der Sache kaum erwachsen kennte. Bischef Erasmus trat daher
wiederhelt als Kläger beim kaiserlichen Hofe auf und mehr als
einmal mußte der Straßburger Rath Gesandte an Granvella schicken,
um Acht und Erecution zu vermeiden. Strenge Verordnung gab der
Rath nun gegen alles, was irgend dem kathelischen Clerus nach-
theilig sein konnte; ehedem hatte man bei der Taufe dem Teufel
und dem Papste abgesagt, das wurde verbeten. Wie oft erscholl
sonst das Münster von dem Gesange:
Erbalt uns, Herr, bei deinem Wort
Und steur' des Papsts und Türken Mord.
Nun war dagegen die kathelische Clerisei wieder eingezogen
und jene Strophe zu singen wurde mit schwerer Strafe geahndet.
Zwar waren die kathelischen Kirchen leer, und der Andrang zu den
wenigen geduldeten pretestantischen so greß, daß der Rath es doch
wagen mußte, noch eine Kirche der evangelischen Predigt zu eröffnen,
aber nicht ohne Widerspruch des Bischefs konnte dies geschehn. Es
mußte als ein Glück betrachtet werden, daß die politischen Ver-
hältnisse der kaiserlichen Regierung nech immer gewisse Rücksichten
gegenüber Straßburg wegen der Nachbarschaft von Frankreich auf-
erlegten. 5