Full text: Geschichte des Elsasses von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart.

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diger konnten Hoffnungen aussprechen im Münster wieder einzuziehn. 
Aber alles kam dem Rathe darauf an, abzuwarten was man von 
Reichs- und Rechtswegen zu Augsburg über die Religionssache be- 
schließen werde. 
Der Stadtrath scheute keine Kosten, um auf die entscheidenden 
Beschlüsse durch seine Abgesandten Einfluß zu nehmen. Gleich 
anfangs wurde der Stadtsyndicus Jacob Hermann nach Augsburg 
abgeerdnet, und auch Dr. Gremp, der in anderen Geschäften dert 
erschien, nahm sich der Straßburger Angelegenheiten an. Später 
ging auch der Stadtmeister Heinrich von Müllenheim und der Altam- 
meister Hans von Bersch nach Augsburg; dennoch hatte der Reli- 
gionsfriede, wie man ihn zu Augsburg faßte, den durchgreifenden 
Charakter nicht, der den Straßburgern völlig zugesagt hätte. Denn 
„daß in den Städten, wo zur Zeit beide Religionen geübt worden, 
es auch ferner dabei verbleiben und kein Theil dem andern darin 
Eintrag thun solle“, — diese Bestimmung konnte theeretisch als 
gerechte Duldung gepriesen werden, in Straßburg erschien sie den 
Thatsachen gegenüber als Beeinträchtigung des allgemeinen Willens. 
Hier, wo seit dem Interim die Pretestanten in kleinen Kirchen zahl- 
reich sich versammeln mußten und die alten Hauptkirchen der. Stadt 
in den Besitz des Bischofs wieder gekommen waren, hatten die Pro- 
testanten nicht Lust ein so verkehrtes Verhältnis fortbestehen zu 
lassen. Marbach, der rücksichtsloseste Führer nach Butzers Algang, 
und viele andere jüngere kampflustige Prediger mit ihm, drängten 
ganz gewaltig, die Einheit des Gottesdienstes in der freien Stadt 
zu sichern. War es nicht Schmach und Schande, daß Straßburgs 
Rath den herrlichen altlerühmten Tempel der wahren Lehre, so 
sagten diese Männer, den Händen der Katholiken überließ, und dort 
ver wenigen alten Weibern die Messe dem Evangelium zum Hohn 
täglich gefeiert wurde? Es kam zu großen Bewegungen; der Rath 
verlangte Mäßigung; die Prediger drohten sämmtlich Straßburg 
zu verlassen. 
In diesem Zwiespalt konnte der Beschluß des Augsburger
	        
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