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Religionssriedens nicht befriedigen. Die Abgesandten auf dem Augs-
burger Reichstag hatten sich alle Mũhe gegeben den Städten das
gleiche Recht der Selbstbestimmung, dieselbe Macht zu reformiren,
wie sie die anderen weltlichen Reichsftände davon trugen, zuzuwenden.
Ihre Meinung war nicht durchgesetzt werden. Und dazu kam, daß
durch den „)geistlichen Vorbehalt", den man zu Augsburg festgestellt,
jede Hoffnung das Bisthum Straßburg jemals dem Protestantismus
zuzuwenden, abgeschnitten wurde.
So zog sich denn auch nach dem Religionsfrieden zwischen der
Stadt und dem Bischof ein böser Streit durch vier Jahre hin, bis
der letztere sich entschloß, den verlornen Posten aufzugeben, als die
Stadt den Vertrag kündigte, den sie zur Zeit des Interims über den
Besitz der Hauptkirchen mit ihm geschlossen hatte. Die Schirmbriefe,
welche nach dem Jahre 1559 der Stadtrath von Straßburg der
bischöflichen Geistlichkeit gegen eine besendere Schutzsteuer von zehn
zu zehn Jahren ertheilte, erstreckten sich nicht auf ihren Gottesdienst
und nicht auf ihre Confession, sondern lediglich auf die Personen
und das Eigenthum. So blieb Straßburg eine ausschließlich pro-
testantische Stadt bis zur Zeit, wo die Franzosen zur Herrschaft
kamen. Im übrigen Elsaß aber hatte der Religionsfriede von
Augsburg das Nebeneinanderbestehn von katholischen und protestan-
tischen Gemeinden und Ständen ermöglicht, und auch in den Reichs-
städten waren beide Confessionen rechtlich anerkannt.
Es war doch ein Abschluß von ungeheurer Wichtigkeit in einer
Frage, die mehr als ein volles Menschenalter das ganze deutsche
Volk in seinem tiefsten Geiste aufgeregt hatte, und von deren
geschichtlichem Dasein kein deutsches Herz, für welche Seite auch
sich seine Sympathien entschieden, seit jener Zeit mehr albzusehn
vermochte. Wenn man aber die Geschichtsbücher in Betracht zieht,
welche über diese großartige politisch kirchliche Entwickelung von
Zeitgenossen im großen, ja im größten Style abgefaßt wurden, so
werden wir noch einmal nach Straßburg zurückgeführt, wo diese Zeit
in Thaten wetteiferte mit allen Gauen Deutschlands, wo aber auch