Full text: Geschichte des Elsasses von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart.

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worden, welche Ansprüche des Königs feststellten, die ihm angeblich 
kraft jener Rechtstitel gebührten, welche er in den Friedensschlüssen 
erlangt hatte. Die deutsche Sprache hat aber kein ehrliches Wort 
zu finden vermocht, um die juristische Comödie zu bezeichnen, die 
in Metz, Breisach und Besangon aufgeführt wurde, und so ist mit 
Recht das fremde französische Wort der Reunionskammern für 
diese einzige historische Erscheinung den Deutschen immer ein fremdes 
geblieben. Diese sogenannten Gerichtshöfe haben gefunden, daß der 
Herzog von Würtemberg verpflichtet sei, dem Könige von Frankreich 
als seinem Souverän zu huldigen, sie haben entdeckt, daß die Pfalz- 
grafen von Veldenz und Lützelstein, der Herzog von Zweibrücken, 
die Grafen von Salm und Saarbrück Unterthanen der französischen 
Krone wären. Durch die kühnsten historischen Untersuchungen wurde 
die Kammer von Breisach bestimmt zu judiciren, daß die sämmt- 
lichen im Elsaß angesessenen Reichsunmittelbaren, Fürsten, Aemter, 
Stände, Ritterschaft als Vasallen des Königs zu erklären seien. 
Den Aussprüchen der Reunionskammern folgte die Gewalt auf 
dem Fuße. Selbst gegen die mächtigsten und größten der ange- 
führten Stände hatte die französische Regierung das executive Ver- 
fahren nicht gescheut. Die Beamten der entfernteren Reichsglieder 
wurden verjagt, ihre Aemter geschlossen, ihre Renten vorenthalten; 
ein Schauspiel ohne Gleichen! welchem das deutsche Kaiserthum 
machtlos zuzusehen hatte. Denn während die Klagen der zahlreichen 
Reichsglieder in der trostlosen Versammlung des Reichstags von 
Regensburg noch kaum das Stadium der ersten Ueberraschung über- 
schritten hatten, rüstete sich Frankreich bereits zu einer weiteren Besitz- 
ergreifung, zu der unerwartetsten und bedeutendsten von allen, und 
zwar — um Ranke's Wort zu gebrauchen — mit der unbefangensten 
Miene von der Welt. 
Am 9. August 1680 fällte die Breisacher Reunionskammer den 
Ausspruch, daß die Vogteien von Wasselen, Barr und Illkirchen 
zur Krone Frankreichs gehörten und daß der zeitliche Besiher — die 
Stadt Straßburg — als Lehnsträger zu betrachten und demnach
	        
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