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der Luxemburgischen Grenze und verzichtete dafür neben den schon
früher abgetretenen Gemeinden der Cantone Belfort, Giromagny,
Fontaine, Delle noch auf weitere 7 Quadrat-Meilen mit 25,546 Einwohnern,
so daß im Ganzen durch die Grenze, welche vom Elsässer
Belchen, der höchsten Spitze des Wasgaugebirges südöstlich läuft,
etwa 12 Quadrat-Meilen mit 55,000 Menschen von dem ehemaligen
Sundgau abgetrennt worden sind. Das Verhältnis von Elsaß=Lothringen
zum deutschen Reiche ist durch das vom deutschen Bundesrathe
vorgelegte und vom Reichstag in der 48. Sitzung vom 3. Juni
1871 angenommene Gesetz geregelt. Das wiedergewonnene Land ist
deutsches Reichsland geworden, und wird von dem deutschen Bundeskanzler
verwaltet.
In den Händen des Fürsten Bismarck soll der Umwandlungs-Prozeß
des Reichslandes nach den wiederholt ausgesprochenen Grundsätzen
der Geduld und Milde geführt werden, und obwol die allgemeine
Meinung in Deutschland sich vielmehr dahin neigt, ein
entschiedenes Vorgehn zu wünschen, so ließ sich doch die Verwaltung
des Landes von dem angedeuteten Wege selbst durch die weitestgehende
Opposition der Elsässer noch um kein Haarbreit abdrängen.
Beachtenswerth und lehrreich dürfte unter allen Umständen in
der Verwaltung die Methode bleiben, welche die Franzosen in den
letzten 150 Jahren anwendeten und welche viele lobenswerthe Seiten
erkennen ließ. Sicherlich aber darf man von dem alten Stamme
mit voller Zuversicht genau so denken, wie von Goethe's Adlerjüngling:
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„Zuletzt heilt ihn allgegenwärtiger Balsam allheilender Natur.“
HSrang Duncker's Buchdr. in Berlin.