Full text : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Vierzigster Jahrgang. 1879. (40)

1879.  *

8.  17.
Strafprozeßregister.

In  das  Strasprozeßregister,  welches  nach  Formular  Nr.  6  geführt  wird,  ge-Nr.  6.
hören  die  Strassachen  erster  Instanz,  in  welchen  das  Hauplverfahren  vor  dem
Schwurgerichte  oder  der  Strafkammer  eröffnet  ist  (Register  für  Vorverfahren
Spalte  10  u).

Der  Beschluß,  durch  irruo  ein  Schöffengericht  seine  Unzuständigkeit  ausgesprochen
  hat  (F.  270  St.  P.  ,  ist  nicht  in  Spalte  1,  welche  in  diesem  Falle
unausgefüllt  bleibt,  gre  in  emu  11  zu  bemerken.  Das  gleiche  Verfahren
tritt  ein,  wenn  zur  Hauptverhandlung  geschritten  wird,  ohne  daß  es  der  Einreichung
einer  Anklageschrist  oder  einer  Enischeidung  über  die  Eröffnung  des  Hauptverfahrens
bedarf,  oder  wenn  eine  Sache,  in  welcher  das  Urtheil  eines  anderen  Gerichts  aufgehoben
  ist,  von  dem  Naisansgeuch  au  das  Schwurgericht  oder  die  Strafkammer
verwiesen  wird  (F.  394  Abs.  2  .  O).

Die  in  die  Spalte  5  ienn  Nummern  beginnen  für  jede  Unterspalte
(a,  b,  c,  d,  e)  mit  der  Ziffer  1I.  Das  Aktenzeichen  wird  durch  den  Buchstaben  und
die  Ziffer  der  betreffenden  Unterspalte  gebildet,  z.  B.  I.  Nr.  11/80

Ist  das  Hauptverfahren  gegen  einen  Angeklagten  wegen  mehrerer  Strafthaten
eröffnet,  so  wird  bei  Ausfüllung  der  Spalte  5  nur  die  That  berücksichtigt,  welche
mit  der  schwersten  Strafart  bedroht  ist.

In  der  Spalte  6  ist  nur  die  Unterspalte  der  Justanz  auszufüllen,  in  welcher
die  Sache  endgültig  erledigt  wird.  Die  Ausfüllung  geschieht  durch  Einrückung  des
Buchstabens  der  Spalte  5,  welcher  zur  Bildung  des  Aktenzeichens  verwendet  ist.

Wird  in  der  Revisionsinstanz  das  erste  Urtheil  aufgehoben,  so  ist  dies  in  der
Spalte  11  kurz  zu  bemerken  und  dabei  anzugeben,  ob  das  Nevisionsgericht  in  der
Sache  selbst  entschieden  hat  oder  die  Sache  an  das  Gericht,  dessen  Urtheil  aufgehoben
  ist,  oder  an  ein  anderes  Gericht  zurückverwiesen  hat.  Lepterenfalls  ist  die
Sache  für  das  Regisler  erledigt  und  Spalte  6c  auszufüllen.

Strafproze#liste.
Für  die  vor  die  Amisgerichte  oder  Schöffengerichte  gehörigen  Strafsachen,  in
Ansehung  welcher  dem  Staatsanwalt  die  Geschäfte  des  Amtsanwalts  übertragen  sind,
wird  die  Strasprozeßliste  nach  Formular  Nr.  7  geführt.  Sind  dem  Staatsanwalt  Nr.  7.