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dem sächsischen Prinzen Johann, an den Erzherzog Franz und an
unsern Prinzen Mitregent vermählt worden waren.
Das alte Sprichwort im Volksmunde, daß von zwei Zwil-
lingsschwestern stets eine unfruchtbar bleibe, erfüllte sich in diesen
vier Ehen buchstäblich. Der preußischen Königin als Zwillings-
schwester der Gemahlin des Prinzen Johann, sowie Maria, die
Gemahlin Friedrich Augusts, damaligen Mitregenten und später
König von Sachsen als Zwillingsschwestern der Erzherzogin Sophie
war das Glück der Mutterfreude versagt. Dafür aber lernten die
Armen und Hilfsbedürftigen in Sachsen und namentlich in Dres-
den Friedrich Augusts Gemahlin, als eine Mutter kennen, die
unter den vielen trefflichen Eigenschaften ihres Geistes auch die
Neigung zum Wohlthun im Herzen trug. Bald erkannte man diese
menschlich= schöne Tugend an der hohen Frau und liebte sie darum
nur noch mehr.
Das Jahr 1836 leitete den herzensguten König Anton an das
Ziel seiner Abberufung vom irdischen Schauplatze; am 6. Juni ent-
schlummerte der ehrwürdige Greis in Frieden, er hatte eine der
höchsten Altersstufen des menschlichen Lebens erreicht. Friedrich
August, dieses Namens der Zweite in der Reihe der Könige von
Sachsen, übernahm nun die Landesregierung, die er fast sechs Jahre
lang im Verein mit seinem durchlauchtigen Oheim geführt, allein.
Was von seinem Regimente zu erwarten sei, wurde bald offen-
bar. In der am 13. November desselben Jahres feierlichst eröffne-
ten zweiten constitutionellen Ständeversammlung erklärte er: daß
er auf dem Grunde, den sein verewigter Oheim gelegt, fortbauen
werde, um dem gemeinsamen Vaterlande die Segnungen einer gu-
ten Verwaltung und Gesetzgebung zu sichern, das Recht stets heilig
zu halten, vor Allem aber den religiösen Sinn des Volkes zu pfle-
gen, damit alle Welt erkenne, daß die Bahn, auf der Regierung
und Volk jetzt wandle, die Bahn des gegenseitigen Vertrauens,
diejenige sei, auf welcher allein das wahrhaft Gute und Beste zu
erstreben ist. 2