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Seine Herzensgüte fand es für geeignet, Tage zu öffentlichen Au—
dienzen anzuberaumen, an denen es jeden seiner Unterthanen verstattet
sei, Bitten und Beschwerden ihm persönlich vorzutragen. Er gab da—
mit den Beweis, daß es sein ernstes Streben sei, auch dem Geringsten
im Volke zu helfen und Jedem die Wohlthat und die Rechte einer gu-
ten Gesetzgebung zu verschaffen, wenn diese Segnungen ihm etwa ver-
weigert oder entzogen würden.
Gesinnungen der Art, wie sie sich in Wort und That bei dem
König Friedrich August II. aussprachen, mußten in dem Herzen des
Volkes von großer Wirkung sein und waren es auch. Der Beweis
dafür stellte sich in dem tiefen Schmerze heraus, der sich öffentlich kund
gab, als die Nachricht einlief, daß er auf einer kurzen Erholungsreise
in Laibach (Oestreich) schwer erkrankt sei. Die allgemeine Bestürzung
verwandelte sich jedoch in die lauteste Freude, als er am 23. August
1837 wieder genesen, zurückkehrte.
Die wechselseitige Liebe zwischen König und Volk war es, welche
in dem Herzen des Ersteren die Gesinnungen des Wohlwollens und die
Lust, so viel an Ihm lag, das Wohl des Volkes zu haben, nur im-
mer mehr steigerte. Mit freudigem Bewußtsein konnte er sich sagen,
daß den Wünschen der Sachsen in der kurzen Zeit seines Regimentes
als Mitregent, so viel als möglich entsprochen worden. Eine seit lan-
ger Zeit gewünschte, neue Criminalgesetzgebung war festgestellt worden.
Der blühende Zustand der Finanzen hatte einen abermaligen, bedeuten-
den Grundabgabenerlaß nebst mehrern andern Erleichterungen gestattet,
die Aufhebung der hauptsächlichsten Bannrechte beseitigte eine für die
Zeit nicht mehr passende und daher drückende Beschränkung und viel
anderes Gute und Zweckmäßige war in's Leben gerufen worden.
Der Handels= und Gewerbestand hatte durch Anlegung von Geld-
bänken große seine Interessen wirklich fördernde Hilfsmittel empfangen
und des Landes Wohlstand blühte. Die Worte, mit denen König
Friedrich August lI. die zweite constitutionelle Ständeversammlung
am 3. Deebr. 1837 entließ, werden daher ein unvergängliches Denk-
mal seines edlen Strebens, seiner Vaterlandsliebe sein und bleiben.
Sie lauteten:
„Bin ich es mir bewußt, stets und überall das Wohl Meiner
Unterthanen vor Augen gehabt und treu und fest im Sinne der Ge-
setze und Verfassung gehandelt zu haben, und habe ich die beruhigende
Ueberzeugung, daß auch Sie, Meine Herren Stände, sich ein gleiches
Zeugniß zu geben im Stande sind, so lebe Ich der frohen Zuversicht,