Full text: Ludendorff, meine Kriegserinnerungen 1914-1918

Kriegführung zur See 169 
  
herausgezogen werden. Sie bildeten das Marinekorps, das nach der Ein— 
nahme Antwerpens an der flandrischen Küste Verwendung fand. Teile 
haben auch an der Landfront mutvoll gestritten. 
Inzwischen hatte am 4. Februar 1915 — vorläufig gegen den Rat 
des Großadmirals v. Tirpitz, der den Zeitpunkt noch für verfrüht hielt, — 
der U-Bootkrieg gegen feindliche Handelsschiffe in einem Sperrgebiet 
um England begonnen. Die Zahl der U-Boote war sehr gering; ich über- 
sehe nicht, welche Gründe hierfür maßgebend waren. Was die U-Boote 
allerdings leisteten, wurde erst im Kriege auf Grund der sich immer 
steigernden Erfolge ihrer Besatzungen und der sich hierauf aufbauenden 
Erfahrungen bekannt. Der am 4. Februar verkündete U-Bootkrieg kam nicht 
zur Entfaltung; das lag in seiner aus politischen Gründen gewählten ein- 
seitigen Führung allein gegen feindliche Handelsschiffe. Bald wurden ihm 
weitere Beschränkungen auferlegt, die ihn vollends lähmten. Nach dem 
Lusitaniafall schlief er gänzlich ein. Er sollte Ende November 1915 und 
im Februar 1916 zu kurzer Dauer aufleben. Die Vernichtung des Dampfers 
Sussex am 24. März 1916 hatte zur Folge, daß Deutschland am 4. Mai 1916 
erklärte, den Handelskrieg nur noch nach dem Recht der Prisenordnung 
führen zu wollen. Damit war der U-Bootkrieg eingestellt. 
Unsere Gegner haben sich in ihrer Sorge vor dem U-Bootkrieg nicht 
gescheut, ihn ein völkerrechtswidriges und unmenschliches Kriegsmittel zu 
nennen. Ein wunderbarer Ausspruch bei den dauernden Rechtsverletzungen 
der Entente. Neue Kriegsmittel schaffen neue völkerrechtliche Normen. 
Das haben auch die Vereinigten Staaten in ihrer Note an England vom 
5. März 1915 anerkannt. Ebenso liegt ein englisches Urteil von maß- 
gebender Bedeutung in einer Stellungnahme des Admirals Sir Percy Scott 
vor, die in den „Times“ vom 16. Juli 1914 veröffentlicht ist. Er schreibt: 
„Eine solche Ankündigung — Blockade durch Minen und Untersee- 
boote — würde nach meiner Meinung völlig in der Ordnung sein, und 
wenn nach der Verhängung englische oder neutrale Fahrzeuge sie un- 
beachtet ließen und die Blockade zu brechen versuchten, so könnte man nicht 
sagen, daß sie den friedlichen Geschäften nachgingen, von denen Lord 
Sydenham spricht; würden sie bei dem Versuche versenkt, so könnte man 
das nicht als Rückfall in die Wildheit oder Piraterei in ihrer schwärzesten 
Form bezeichnen.“ 
Es war unser gutes Kriegsrecht, für den U-Bootkrieg die Festsetzungen 
zu treffen, die wir für angemessen hielten, um unseren kriegerischen Zweck 
mit den Geboten der Menschlichkeit und der Rücksicht auf die Neutralen 
zu vereinigen. Wir haben den richtigen Weg gefunden, und keine Kritik 
kann hieran etwas ändern. Auch die Zukunft wird dies lehren. 
Gleich zu Beginn des Krieges hatte England mit seinen völkerrechts-
	        
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