1. A. Lehrerbildungsanstalten. 577
Schulung auf der Grundlage lebendiger elementarer Anschauungen gewähren. Dabei
soll nicht viel über die Ziele einer guten Volksschule hinausgegriffen werden; doch
sollen die Zöglinge eine solche Durchbildung erlangen, daß sie in Wahrheit in der
Lage sind, nach ihrem Eintritt in das Seminar die Aufgabe des Lehrpla nes dieser
Anstalt in der vorgeschriebenen Zeit (3 Jahre) zu bewältigen.
V. [Vereinigung von Seminar und Präparandenschule.] Die
Präparandenschulen sollten nach dem ursprünglichen Organisationsplane nicht mit
Internat verbunden werden. Demgemäß sind in Tauberbischofsheim die
Zöglinge darauf angewiesen, sowohl Wohnung als Verköstigung außerhalb der Anstalt,
bei Einwohnern der Stadt, zu suchen. In Meers burg erhielten sie gemeinsame
Verköstigung in der Anstalt, mußten aber Unterkommen (Wohnung) bei Einwohnern
der Stadt suchen. In Gengenbach dagegen, wo ausreichende Räumlichkeiten zur Ver-
fügung standen, wurden von Anfang an Einrichtungen sowohl für Unterkommen als
für gemeinsame Verpflegung der Zöglinge in der Anstalt selbst getroffen. Dies hatte
bald zur Folge, daß zur Aufnahme in die Gengenbacher Präparandenschule immer
Meldungen aus allen Teilen des Landes und in beträchtlich größerer Zahl, als
Berücksichtigung finden konnten, einliefen, während bei den Anstalten in Tauber-
bischofsheim und Mecrsburg die Zahl der Meldungen oft unzureichend blieb und
wiederholt der Meersburger Anstalt Aspiranten zugewiesen werden mußten, deren
zuerst in Gengenbach nachgesuchte Aufnahme dort nicht hatte gewährt werden können.
Uberhaupt zeigte die Erfahrung, daß für Zöglinge einer Präparandenschule im
Interesse der bei ihrem jugendlichen Alter noch so sehr notwendigen Erziehung die
Unterbringung in einem Internat mindestens nicht weniger wünschenswert sei, als
bei den immerhin schon etwas gereifteren Seminarzöglingen.
Auch in anderen Beziehungen erwies sich der ursprüngliche Einrichtungsplan
der Präparandenschulen als verbesserungsbedürftig. Von sehr beachtenswerter Seite
wurde darauf hingewiesen, wie die gemeinsame Aufgabe von Präparandenschule und
Seminar, durch die in der ersteren beginnende und im Seminar sich fortsetzende
Unterweisung dem künftigen Lehrer eine einheitliche und zugleich die möglichst beste
Ausbildung für seinen Beruf zu geben, verlange, daß die Leitung desjenigen Seminars,
welches den Zögling aus der Präparandenschule zu übernehmen hat, auf die Ge-
staltung und Erteilung des Unterrichts auch in der Präparandenschule einen aus-
giebigen Einfluß fortlaufend auszuüben in der Lage sei. Des weiteren wurde betont,
wie es für den Gesamtplan der Vorbereitung zum Volksschullehrerberuf nur von
Vorteil sein könne, wenn in die für die Aufgaben der Präparandenschule zur Ver-
fügung stehende überreichliche Zeit von zwei Jahren ein Teil der Aufgaben des
Seminarunterrichts herübergenommen und so der anerkanntermaßen überbürdete Lehr-
plan der Seminare erleichtert wird, eine Erleichterung, welche insbesondere dazu
dienen könne, in den oberen Seminarkursen die praktische Anleitung der Zöglinge
n¼mfassender und eingehender zu gestalten.
Alle diese Erwägungen mußten ein Zurückgreifen auf den früher nicht weiter
verfolgten Gedanken, statt besonderer, von den Seminaren getrennt arbeitender Prä-
parandenschulen einen einheitlichen, auff ün f Jahreskurse ausgedehnten Seminar-
Lehrgang einzurichten, um so mehr nahe legen, nachdem inzwischen ein Weg sich
gezeigt hatte, auf welchem nicht allein die aus einer allzulangen Internatserziehung
zu besorgenden Mißstände, sondern auch die Notwendigkeit sehr umfassender baulicher
Erweiterungen bei den vorhandenen Seminargebänden vermieden werden können. Das
Auskunftsmittel besteht einfach darin, daß zwar die Zöglinge der mit dem Seminar
37