Full text: Gesetze und Verordnungen über Elementarunterricht und Fortbildungsunterricht im Großherzogtum Baden.

1. A. Lehrerbildungsanstalten. 577 
Schulung auf der Grundlage lebendiger elementarer Anschauungen gewähren. Dabei 
soll nicht viel über die Ziele einer guten Volksschule hinausgegriffen werden; doch 
sollen die Zöglinge eine solche Durchbildung erlangen, daß sie in Wahrheit in der 
Lage sind, nach ihrem Eintritt in das Seminar die Aufgabe des Lehrpla nes dieser 
Anstalt in der vorgeschriebenen Zeit (3 Jahre) zu bewältigen. 
V. [Vereinigung von Seminar und Präparandenschule.] Die 
Präparandenschulen sollten nach dem ursprünglichen Organisationsplane nicht mit 
Internat verbunden werden. Demgemäß sind in Tauberbischofsheim die 
Zöglinge darauf angewiesen, sowohl Wohnung als Verköstigung außerhalb der Anstalt, 
bei Einwohnern der Stadt, zu suchen. In Meers burg erhielten sie gemeinsame 
Verköstigung in der Anstalt, mußten aber Unterkommen (Wohnung) bei Einwohnern 
der Stadt suchen. In Gengenbach dagegen, wo ausreichende Räumlichkeiten zur Ver- 
fügung standen, wurden von Anfang an Einrichtungen sowohl für Unterkommen als 
für gemeinsame Verpflegung der Zöglinge in der Anstalt selbst getroffen. Dies hatte 
bald zur Folge, daß zur Aufnahme in die Gengenbacher Präparandenschule immer 
Meldungen aus allen Teilen des Landes und in beträchtlich größerer Zahl, als 
Berücksichtigung finden konnten, einliefen, während bei den Anstalten in Tauber- 
bischofsheim und Mecrsburg die Zahl der Meldungen oft unzureichend blieb und 
wiederholt der Meersburger Anstalt Aspiranten zugewiesen werden mußten, deren 
zuerst in Gengenbach nachgesuchte Aufnahme dort nicht hatte gewährt werden können. 
Uberhaupt zeigte die Erfahrung, daß für Zöglinge einer Präparandenschule im 
Interesse der bei ihrem jugendlichen Alter noch so sehr notwendigen Erziehung die 
Unterbringung in einem Internat mindestens nicht weniger wünschenswert sei, als 
bei den immerhin schon etwas gereifteren Seminarzöglingen. 
Auch in anderen Beziehungen erwies sich der ursprüngliche Einrichtungsplan 
der Präparandenschulen als verbesserungsbedürftig. Von sehr beachtenswerter Seite 
wurde darauf hingewiesen, wie die gemeinsame Aufgabe von Präparandenschule und 
Seminar, durch die in der ersteren beginnende und im Seminar sich fortsetzende 
Unterweisung dem künftigen Lehrer eine einheitliche und zugleich die möglichst beste 
Ausbildung für seinen Beruf zu geben, verlange, daß die Leitung desjenigen Seminars, 
welches den Zögling aus der Präparandenschule zu übernehmen hat, auf die Ge- 
staltung und Erteilung des Unterrichts auch in der Präparandenschule einen aus- 
giebigen Einfluß fortlaufend auszuüben in der Lage sei. Des weiteren wurde betont, 
wie es für den Gesamtplan der Vorbereitung zum Volksschullehrerberuf nur von 
Vorteil sein könne, wenn in die für die Aufgaben der Präparandenschule zur Ver- 
fügung stehende überreichliche Zeit von zwei Jahren ein Teil der Aufgaben des 
Seminarunterrichts herübergenommen und so der anerkanntermaßen überbürdete Lehr- 
plan der Seminare erleichtert wird, eine Erleichterung, welche insbesondere dazu 
dienen könne, in den oberen Seminarkursen die praktische Anleitung der Zöglinge 
n¼mfassender und eingehender zu gestalten. 
Alle diese Erwägungen mußten ein Zurückgreifen auf den früher nicht weiter 
verfolgten Gedanken, statt besonderer, von den Seminaren getrennt arbeitender Prä- 
parandenschulen einen einheitlichen, auff ün f Jahreskurse ausgedehnten Seminar- 
Lehrgang einzurichten, um so mehr nahe legen, nachdem inzwischen ein Weg sich 
gezeigt hatte, auf welchem nicht allein die aus einer allzulangen Internatserziehung 
zu besorgenden Mißstände, sondern auch die Notwendigkeit sehr umfassender baulicher 
Erweiterungen bei den vorhandenen Seminargebänden vermieden werden können. Das 
Auskunftsmittel besteht einfach darin, daß zwar die Zöglinge der mit dem Seminar 
37
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.