Die Entscheidung für den uneingeschränkten U-Bootkricg 251
politischen Verantwortlichkeit wie die anderen Berater Seiner Majestät für
den uneingeschränkten U-Bootkrieg aus. Der Kaiser trat dieser Auffassung
bei und befahl den Beginn des uneingeschränkten U-Bootkrieges am 1. Fe-
bruar mit der Maßgabe, daß neutralen Schiffen im Sperrgebiet Zeit ge-
geben würde, es zu verlassen oder, wenn sie auf der Fahrt dorthin wären,
die Reise zu beenden.
Der Reichskanzler arbeitete nun im Benehmen mit dem Chef des
Admiralstabes die Noten an die neutralen Staaten über die Erklärung
des Sperrgebiets um England, vor der Westküste Frankreichs sowie im
Mittelmeer aus. Sie sollten am 31. Januar übergeben werden.
Der Chef des Admiralstabes gab die näheren Weisungen für die Krieg-
führung im Sperrgebiet, er berücksichtigte dabei mehrere Wünsche des Aus-
wärtigen Amtes, um die Gefahr des Bruches mit Amerika zu mindern.
Selbstverständlich entsprach das auch unseren Wünschen.
Die Oberste Heeresleitung ihrerseits traf im Befehlsbereich des Ober-
kommandos Nord für alle Fälle gewisse Sicherheitsmaßregeln, obschon der
Reichskanzler wegen der Haltung Hollands und Dänemarks nicht besorgt war.
Der Ausbau der Schutzstellungen im nördlichen Schleswig hatte gute
Fortschritte gemacht. Wir konnten uns hier auf eine geringfügige Verstär-
kung des Grenzschutzes durch etwas Kavallerie beschränken. Ein General=
kommando wurde vorübergehend dorthin verlegt, um sich über die einschlä-
gigen Verhältnisse zu unterrichten. An der deutschen Grenze gegen Holland
wurde der Grenzschutz in Divisionsverbände zusammengefaßt und einem
nach Münster kommenden Generalkommando unterstellt. Der Stellungs-
ausbau war noch weit zurück. An der belgischen Grenze gegen Holland
war auch nicht allzuviel entstanden. Es hatte an Arbeitskräften gefehlt.
Im übrigen waren unsere Schutzmaßregeln nur auf dem Papiere
ausgearbeitet. Die in Rumänien freiwerdenden Truppen sollten sie nur er-
forderlichenfalls verwirklichen, sonst die Westfront verstärken. Sie wurden
zunächst nach Belgien gefahren.
IV.
Um Mitte Januar lief bei der Obersten Heeresleitung vom Aus-
wärtigen Amt eine abschriftlich mitgeteilte Außerung des Grafen Bernstorff
vom 10. Januar ein, in der es hieß, daß die Denkschrift über bewaffnete
Handelsschiffe „die Friedensvermittlung des Präsidenten Wilson zum
Scheitern bringen würde". Ich war davon überrascht. Von einer be-
sonderen Vermittlung des Präsidenten war nicht mehr die Rede gewesen.
Graf Bernstorff konnte sich indes in seinem Schreiben vom 10. Januar
nur auf den Schritt des Präsidenten vom 18. Dezember bezogen haben, der