282 Die Grundlage der weiteren Kriegführung und das Kriegsinstrument
werden konnte, so lag die Schuld einzig und allein an ihrem Verhalten
und dem der bulgarischen Regierung.
Die Bevölkerung im Etappengebiet genoß unsern Schutz bis gegen Ende
des Krieges. Die vollständige übergabe des südlichen Teils dieses Gebietes
an Bulgarien auf Grund des Buͤkarester Friedens ist nicht mehr erfolgt.
In dem Operationsgebiet der 3. bulgarischen Armee hatten wir uns
das Recht ausbedungen, Rohstoffe einzukaufen. Die Bulgaren fühlten sich
dadurch geschädigt und machten recht viele Schwierigkeiten.
Die Verwaltung der Walachei wurde unter starker Beteiligung Öster-
reich-Ungarns eingerichtet. Das war selbstverständlich nicht bequem. Wir
mußten uns aber aus dem sehr einfachen Grunde dazu verstehen, weil
Deutschland die Kraft fehlte, alles allein auszuführen. Die österreichisch-
ungarischen Organe haben uns in vielen Fällen das Leben nicht leicht
gemacht, Österreich-Ungarn befürchtete eine Vertiefung des deutschen Ein-
flusses in Rumänien und versuchte nun seinerseits mit seinen Mitteln Vor-
teile aller Art zugewinnen. Auch Bulgarien erschwerte die Verwaltung, indem
es zunächst recht eigenmächtig und willkürlich vorging. Die Türkei war loyal.
Die Verwaltung trug den Namen „Militärverwaltung"“ und unter-
stand dem Generalfeldmarschall v. Mackensen, damit zugleich auch der
Obersten Heeresleitung und nicht, wie die Generalgouverneure, dem
Kaiser unmittelbar; der Einfluß des Auswärtigen Amtes war gewahrt.
Militärgouverneur wurde General Tülff v. Tschepe und Weidenbach, der
schon eine Zeitlang zu Beginn des Jahres 1915 die Verwaltung der da-
mals besetzten Teile Polens, so weit sie nicht Operationsgebiet waren, ge-
führt hatte. Sein Chef war zunächst General v. Bergmann, dann wurde es
Oberst Hentsch, der während des Feldzuges gegen Rumänien Ober-
quartiermeister des Oberkommandos Mackensen gewesen war und einen
trefflichen Blick für verwaltungstechnische und wirtschaftliche Fragen besaß.
Unter dem Militärgouverneur standen deutsche und österreichische
Etappenkommandanten.
Das Militärgouvernement umfaßte nicht die ganze Walachei, ein
schmaler Streifen war Etappen= und Operationsgebiet der 9. und der
Donauarmee geblieben. Das gesamte Gebiet wurde aber nach den gleichen
Grundsätzen verwaltet.
Die rumänischen Beamten und Richter waren größtenteils zurück-
geblieben; wo sie weggegangen waren, konnte rumänischer Ersatz auf-
gebracht werden. Die Verwaltungsaufgaben gestalteten sich dadurch einfacher
als seiner Zeit im Gebiet des Oberbefehlshabers Ost und waren vornehmlich
wirtschaftlicher Natur. Diese waren auch nur für die Kriegführung bedeu-
tungsvoll. Die Zusammensetzung des Stabes des Militärgouverneurs und
die Auswahl der Etappenkommandanten trug den Bedürfnissen Rechnung.