298 Die Grundlage der weiteren Kriegführung und das Kriegsinstrument
Im besetzten Frankreich und in den Gefangenenlagern wirkte die
„Gazette des Ardennes“ in hervorragender Weise und gewann durch Zu-
verlässigkeit und Gerechtigkeit auch beim Gegner Ansehen und Achtung.
In gleicher Weise bewährte sich unter Leitung des Kriegsministeriums der
russisch geschriebene „Russische Bote“.
Die Kriegsberichterstatter der großen deutschen Tageszeitungen wurden
in den Kriegspresseguartieren West und Ost zusammengefaßt und, soweit
es die militärische Lage gestattete, unter Wahrung individueller Freiheit,
möglichst schnell und umfassend mit den neuesten Tatsachen bekannt ge-
macht. Sie nahmen in den zulässigen Grenzen an dem Erleben der Truppe
und der Stäbe teil. ·
Daneben standen namhafte Militärschriftsteller, die die Kriegführung
von hoher Warte aus schilderten.
Die Oberzensurstelle im Kriegspresseamt hatte für die gleichmäßige
Handhabung der militärischen Presse-Aufsicht im Heimatgebiet und für die
gleichmäßige Beachtung der von der Obersten Heeresleitung getroffenen
Zensuranordungen zu sorgen. Mit den Presseverwaltungen in den be—
setzten Gebieten hielt sie zu gleichem Zweck Fühlung. Mit den militärischen
Presseleitungen der Verbündeten führte sie von Fall zu Fall ein gleich ge—
richtetes Vorgehen herbei.
Die Zensuranordnungen der Obersten Heeresleitung erstreckten sich
auf alles, was die Kriegführung schädigen konnte. Darauf beschränkten
sie sich aber auch. Daneben übermittelte die Oberzensurstelle die von den
Reichsbehörden ausgehenden Richtlinien den Militärbefehlshabern der
Heimat. Dies hat zu schweren Mißverständnissen und unhaltbaren Auf—
fassungen geführt. Es ist durchaus nicht vereinzelt, daß die Militärbefehls-
haber solche von der Oberzensurstelle lediglich an sie weitergeleiteten, poli-
tischen Zensuranweisungen als solche der Obersten Heeresleitung aus-
gaben, was naturgemäß wieder gegen uns verstimmend wirkte. Die
Durchführung der Presseaufsicht war nicht Aufgabe der Oberzensurstelle,
sondern lediglich die der Militärbefehlshaber. Dem Militäroberbefehls-
haber (Kriegsminister) erstattete sie auf sein Verlangen Gutachten und be-
richtete ihm über diejenigen Vorgänge, die nach ihrer Auffassung seiner
Aufsicht bedurften. Die Oberste Heeresleitung war also nicht in der Lage,
gegen irgendeine Zeitung unmittelbar einzugreifen, sie konnte nur die
Reichsregierung, insonderheit das Kriegsministerium, in dringenden Fällen
die stellvertretenden Generalkommandos unmittelbar, aufmerksam machen,
wenn sie glaubte, daß die Haltung der einen oder anderen Zeitung der
Kriegführung schade.
Gesetzlich war eine politische Zensur nicht da. Das war fehlerhaft und
irreführend. Die Regierung selbst trat auch häufiger an die Oberzensur-