Full text: Urkunden der Obersten Heeresleitung über ihre Tätigkeit 1916/18

98 II. Hilfsdienstgesetz, Ersatz= und Arbeiterfragen 
  
Verhinderung der Fortführung des Krieges. Das ist der Angeklagten nicht 
verborgen geblieben. Vergeblich beruft sie sich darauf, der Ausstand sei 
ein gesetzlich gewährleistetes Kampfmittel der Arbeiterschaft, gleichviel in 
welcher Form er im einzelnen erklärt oder durchgeführt werde. Für die 
Dauer des Krieges gilt § 89 St. G. B. Er begründet, wie der Senat 
bereits in früheren Fällen dargelegt hat, für jeden Deutschen die zwingende 
Verpflichtung, nichts zu unternehmen, was geeignet wäre, einer feindlichen 
Macht Vorschub zu leisten oder der Kriegsmacht des Deutschen Reiches oder 
seiner Bundesgenossen Nachteil zuzufügen. An dieser staatsbürgerlichen 
Pflicht findet jede Rechtsbetätigung ihre Schranken. Es gibt kein Recht 
zum Landesverrat. Das hat die Angeklagte auch erkannt, wie aus der 
Heimlichkeit ihres Treibens hervorgeht.“ 
J. A.: gez. v. Wrisberg. 
15. 
Chef des Generalstabes des Feldheeres. Gr. H. Qu., den 26. 12. 1917. 
II Nr. 74 120 op. 
An den Kriegsminister. 
Die schlechte Transportlage hat zu erheblichen Arbeitseinschränkungen 
in der Rüstungsindustrie, den Kohlenzechen usw. geführt. Infolgedessen 
feiern zur Zeit viele Tausende von Arbeitern unfreiwillig entweder ganz 
oder doch mehrere Tage in der Woche. Abgesehen davon, daß diese 
feiernden Arbeiter infolge der Lohnverringerung für Agitatoren und Hetzer 
besonders zugänglich sind und somit eine gewisse Gefahr bilden, liegt durch 
diesen Zustand in der Heimat ein großer Teil der Kräfte brach, während 
an der Front ein immer stärkerer Mangel an Arbeitskräften herrscht. 
Ich habe den Herrn Reichskanzler gebeten, mit allen Mitteln auf 
Besserung der Transportlage hinzuwirken. Sollte dies nicht gelingen, so 
müßten wenigstens die freien Arbeitskräfte in der Heimat für das Heer 
nutzbar gemacht werden, erhöhte Gestellung von Ersatz sowohl für die 
kämpfenden wie für die Arbeitstruppen. Namentlich dürfte eine schnellere 
Herauslösung der kv. Reklamierten möglich sein. Ich bitte die Vor- 
bereitungen so zu treffen, daß diese Maßnahmen spätestens am 10. Januar 
beginnen können, da sich zu diesem Zeitpunkt übersehen lassen wird, ob die 
Heimatbehörden der Transportkrise Herr werden oder nicht. 
J. A.: gez. Ludendorff.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.