98 II. Hilfsdienstgesetz, Ersatz= und Arbeiterfragen
Verhinderung der Fortführung des Krieges. Das ist der Angeklagten nicht
verborgen geblieben. Vergeblich beruft sie sich darauf, der Ausstand sei
ein gesetzlich gewährleistetes Kampfmittel der Arbeiterschaft, gleichviel in
welcher Form er im einzelnen erklärt oder durchgeführt werde. Für die
Dauer des Krieges gilt § 89 St. G. B. Er begründet, wie der Senat
bereits in früheren Fällen dargelegt hat, für jeden Deutschen die zwingende
Verpflichtung, nichts zu unternehmen, was geeignet wäre, einer feindlichen
Macht Vorschub zu leisten oder der Kriegsmacht des Deutschen Reiches oder
seiner Bundesgenossen Nachteil zuzufügen. An dieser staatsbürgerlichen
Pflicht findet jede Rechtsbetätigung ihre Schranken. Es gibt kein Recht
zum Landesverrat. Das hat die Angeklagte auch erkannt, wie aus der
Heimlichkeit ihres Treibens hervorgeht.“
J. A.: gez. v. Wrisberg.
15.
Chef des Generalstabes des Feldheeres. Gr. H. Qu., den 26. 12. 1917.
II Nr. 74 120 op.
An den Kriegsminister.
Die schlechte Transportlage hat zu erheblichen Arbeitseinschränkungen
in der Rüstungsindustrie, den Kohlenzechen usw. geführt. Infolgedessen
feiern zur Zeit viele Tausende von Arbeitern unfreiwillig entweder ganz
oder doch mehrere Tage in der Woche. Abgesehen davon, daß diese
feiernden Arbeiter infolge der Lohnverringerung für Agitatoren und Hetzer
besonders zugänglich sind und somit eine gewisse Gefahr bilden, liegt durch
diesen Zustand in der Heimat ein großer Teil der Kräfte brach, während
an der Front ein immer stärkerer Mangel an Arbeitskräften herrscht.
Ich habe den Herrn Reichskanzler gebeten, mit allen Mitteln auf
Besserung der Transportlage hinzuwirken. Sollte dies nicht gelingen, so
müßten wenigstens die freien Arbeitskräfte in der Heimat für das Heer
nutzbar gemacht werden, erhöhte Gestellung von Ersatz sowohl für die
kämpfenden wie für die Arbeitstruppen. Namentlich dürfte eine schnellere
Herauslösung der kv. Reklamierten möglich sein. Ich bitte die Vor-
bereitungen so zu treffen, daß diese Maßnahmen spätestens am 10. Januar
beginnen können, da sich zu diesem Zeitpunkt übersehen lassen wird, ob die
Heimatbehörden der Transportkrise Herr werden oder nicht.
J. A.: gez. Ludendorff.