Full text: Urkunden der Obersten Heeresleitung über ihre Tätigkeit 1916/18

— — 
Stellungnahme des Kriegsministerlums 127 
— — 
mäßigkeit eines Zwanges in dieser Richtung vermag das Kriegsministerium 
nicht zu teilen. Das Kriegsministerium nimmt weder an, daß ein derartiger 
Entschluß die freie Anwerbung für deutsche Betriebe, noch daß er die frei- 
willige Arbeit in belgischen Betrieben empfindlich schädigen könnte. Das 
Kriegsministerium hält vielmehr das Gegenteil für wahrscheinlicher. Wenn 
mit einem zwangsmäßigen Heranziehen zu der unwillkommenen 
Arbeit im Operations= und Etappengebiet wirklich Ernst gemacht würde, 
dann dürfte das Interesse der Belgier, jede Gelegenheit zu den mit all- 
gemein angenehmeren Bedingungen, besonders mit höherem Verdienst und 
geringerer Gefahr verbundenen freiwilligen Arbeiten in belgischen 
und deutschen Betrieben zu ergreifen und festzuhalten, weit erheblicher 
wachsen, als es heute ohne dieses Druckmittel der Fall ist. Außerlich mili- 
tärischer und innerlich wirtschaftlicher Druck würden sich dabei unterstützen. 
Sollte dieser mittelbare Zwang zur Arbeitsaufnahme in deutschen Be- 
trieben die Abwanderung von Belgiern dort nicht genügend wirksam be- 
fördern, so würde das Kriegsministerium bei voller Würdigung der oben 
ausgesprochenen Gegengründe auch hier vor unmittelbarem Zugreifen 
nicht zurückschrecken. 
Um eine vollständige Unterrichtung über die Arbeitsverhältnisse der 
besetzten Gebiete zu erhalten und um die weitere Anwendungsmöglichkeit 
der vorstehend geschilderten Beschaffungsart stets richtig beurteilen zu 
können, bedarf das Kriegsministerium des Eindrucks an Ort und Stelle. 
Euer Exzellenz werden daher ergebenst ersucht, für Anweisung der Ge- 
neralgouvernements"“) und der Etappeninspektionen dahingehend Sorge zu 
tragen, daß Vertretern des Kriegsministeriums jederzeit die Prüfung der 
gewerblichen und landwirtschaftlichen Betriebe, sowie der Lage des Arbeits- 
marktes in den besetzten Gebieten, zu gewähren sei. 
Die Verständigung mit den Herren Generalgouverneuren in Brüssel 
und Warschau darf Euer Exzellenz ergebenst überlassen werden. 
I. A.: gez. v. Wrisberg. 
23. 
(Siehe auch S. 81.) 
Ergebnis 
der unter Beteiligung der Reichs= und preußischen Ressorts am 17. Oktober 
1916 im Reichsamt des Innern abgehaltenen kommissarischen Besprechung, 
betreffend Versorgung der Kriegsindustrie mit Arbeitskräften. 
I. Heranziehung von Arbeitern aus den besetzten Gebieten. 
a) Arbeiter aus dem Gebiete des Generalgouvernements Warschau. 
Die durch die behördlichen Arbeitsämter sowie die deutsche Arbeiterzentrale 
*) Die Generalgouvernements unterstanden nicht der O. H. L., wir hatten kein 
Recht, sie mit Anweisungen zu versehen. Der Verfasser.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.