128 II. Hilfsdienstgesetz, Ersatz= und Arbeiterfragen
bisher wirksam betriebene Anwerbung von russisch-polnischen Arbeitern ist
auch weiterhin nach Möglichkeit zu fördern.
Die vom Verwaltungschef in Warschau angeregte Gewinnung von
etwa 30 000 jüdischen Arbeitern ist in Aussicht genommen (Kriegsministe-
rium, Reichsamt des Innern und Ministerium des Innern haben ihr
grundsätzliches Einverständnis zu der angeregten Maßnahme erklärt).
b) Arbeiter aus dem Gebiete des Generalgouvernements Belgien.
Die Gewinnung von Arbeitern zur freiwilligen Arbeit verdient vor der
zwangsweisen Heranziehung zur Arbeit bei weitem den Vorzug. Sie ist
daher mit allen Mitteln zu fördern.
Zu diesem Zwecke ist das in Belgien eingerichtete Industriebureau auf
das schleunigste wirksam auszugestalten. Durch Heranziehung der deut-
schen Arbeiterzentrale sind die Erfahrungen dieser Organisation auf dem
Gebiete der Arbeiteranwerbung auszunutzen. Durch eine Beteiligung des
Kriegsministeriums ist sicherzustellen, daß die belgischen Arbeiter unmittel-
bar denjenigen Arbeitsstellen zugeführt werden, die Kriegsarbeit leisten.
Mit den Arbeitern, die sich freiwillig melden, ist daher bereits seitens
der Industriebureaus ein fester Arbeitsvertrag (Mustervertrag der Arbeits-
zentrale) abzuschließen. Dabei ist in erster Linie darauf Bedacht zu
nehmen, daß den Arbeitern eine angemessene Entlohnung und gute Ver-
pflegung gewährt wird. Vielleicht wird es sich empfehlen, alle Arbeiter in
den Munitionsbetrieben einschließlich der belgischen Arbeiter bezüglich
Fleisch und Fett durch die Heeresverwaltung zu verpflegen.
Auch für die zwangsweise zur Arbeit heranzuziehenden belgischen Ar-
beiter ist durch Vermittlung des Industriebureaus und unter Mitwirkung
des Kriegsministeriums die Arbeitsstelle in Deutschland zu bestimmen. In
solche Arbeitsstellen werden die zwangsweise zur Arbeit herangezogenen
Arbeiter gruppenweise überführt, dort in geeigneter Weise untergebracht
und von den Unterkunftsstellen aus zur Arbeit geführt und nach Schluß
der Arbeit zurückgeleitet.
Durch geeignete Maßnahmen ist dahin zu wirken, daß die zur Zwangs-
arbeit herangezogenen Arbeiter sich nachträglich zur Übernahme der frei-
willigen Arbeit entschließen.
Eigentliche Konzentrationslager für zwangsweise abgeführte belgische
Arbeiter sollen nicht errichtet, auch der Ausdruck „Lager" vermieden werden
und statt dessen von „Unterkunftsstätten für Industriearbeiter“ gesprochen
werden.
II. Heranziehung von Arbeitskräften aus dem Inland.
Für die erzeugende Industrie (Bergbau, Hochöfen, Stahlwerke,
Sprengstoffindustrie usw.), namentlich soweit es sich um Arbeiten unter
Tage oder um Feuerarbeiten handelt, kommen fast nur Männer in Frage.