Full text: Urkunden der Obersten Heeresleitung über ihre Tätigkeit 1916/18

Über Abschub von Arbeitern aus Belgien 133 
  
  
nahme habe, möchte ich bei dieser Gelegenheit auf Grund der Ausführungen 
in der Anlage 2 des Halbjahresberichts folgendes feststellen: 
1. Der Abschub der Arbeitslosen war aus Sicherheitsgründen geboten 
und bewegt sich im Rahmen des Völkerrechts. 
2. Nicht die O. H. L., sondern das Kriegsministerium ist der Urheber 
des Gedankens zwangsweisen Massen abschubs (ogl. S. 6 der Denk- 
schrift). 
3. Ein zwangsweiser Abschub im kleineren Maßstabe war bereits 
durch die Verordnung des Generalgouverneurs vom 15. 5. 1916 vorgesehen 
(vgl. S. 7 der Denkschrift). 
4. Als das neue Rüstungsprogramm vom September 1916 beschlossen 
wurde, mußte für die Deckung des Arbeiterbedarfs gesorgt werden. Diese 
war nach Ansicht des Kriegsministeriums und der Industrie (vgl. S. 9 der 
Denkschrift), die allein ein Urteil über den Stand der Arbeiterfrage in 
Deutschland haben konnten, nur unter Hinzuziehung der belgischen Arbeiter 
zu lösen, deren Kräfte größtenteils brach lagen. Der Wochenbedarf an belgi- 
schen Arbeitern wurde von Vertretern der Industrie in einer Sitzung in 
Brüssel am 11. 10. auf 20 000 angegeben (vgl. S. 8/9 der Denkschrift). 
Die O. H. L. hat diese Sitzung weder veranlaßt noch auf die Festsetzung 
der Zahl von 20 000 Einfluß ausgeübt. 
5. Nachdem die Zahl von 20 000 Arbeitern ohne Zutun der O. H. L. 
festgesetzt war, hat letztere auf den Abschluß der Vorbereitungen zum Ab- 
schub dieser 20 O0O0 Mann im einzelnen nicht drängend eingewirkt. Die 
Anfrage der O. H. L., wann mit dem Abschub von wöchentlich 20 000 Ar- 
beitern zu rechnen sei, erging erst am 11. 11.; sie konnte auf den Abschluß 
der Vorbereitungen eine Beschleunigung nicht ausüben, da nach Angabe 
des Herrn Generalgouverneurs vom 12. 11., le 140 geh., diese Vor- 
bereitungen am 12. 11. beendet waren. (Vgl. S. 26/27 der Denkschrift.) 
Die HO. H. L. hat indes selbstverständlich die Forderung der Industrie 
nach belgischen Arbeitern, ohne sich aber dabei in Einzelheiten zu bewegen, 
kräftig unterstützt, da für sie die Erfüllung des Rüstungsprogramms und 
damit der Ausgang des Krieges durch den Arbeitermangel in Frage ge- 
stellt war. 
6. Die Denkschrift betont (S. 26), daß in vielen Fällen nicht so sehr 
die Abschiebungen als solche, sondern die Art der Auswahl (Nichtarbeits- 
lose) verstimmend gewirkt hat und daß diese sogenannten „Mißgriffe“ 
zum Teil auf die von den Belgiern selbst bereiteten Schwierigkeiten zurück- 
zuführen sind. 
7. Der Erfolg des zwangsweisen Abschubs war ein sehr bedeutendes 
Anwachsen der freiwilligen Anmeldungen, das ohne den als Drohung 
dahinterstehenden Zwang nicht erfolgt wäre (ogl. S. 29 der Denkschrift).
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.