Erhöhung der Löhne für Unteroffiziere und Mannschaften bei mobilen Truppenteilen 155
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Thef des Generalstabes des Feldheeres. Gr. H. Qu., den 26. 7. 1918.
Ic/II Nr. 93 101 op.
An den Kriegsminister.
Auf Euer Exzellenz Telegramm beehre ich mich, folgendes zu er-
widern: Ich halte eine allgemeine Erhöhung für alle bei mobilen Truppen-
teilen befindlichen Unteroffiziere und Mannschaften für sofort erforderlich.
Es ist uns nicht gelungen, der allgemeinen Teuerung zu steuern; sie
ist vielmehr noch in dauerndem Steigen begriffen. Die Folge ist, daß der
einfache Mann an der Front nicht mehr in der Lage ist, sich Genußmittel
usw. auch nur in bescheidenstem Maße zu erstehen. Das drückt auf Stim-
mung und Leistung und muß verbittern. Ein Vergleich mit der Heimat
lehrt den Frontsoldaten, daß seine Standesgenossen in der Heimat, fern
von aller Gefahr für Leben und Gesundheit, zum großen Teil Löhne be-
ziehen, die ihnen eine manchmal fast üppige Lebensführung erlauben, und
daß die Kriegsgewinne noch immer fast unglaubliche Höhen erreichen, wäh-
rend er selbst sein Leben dauernd für den Dienst der Allgemeinheit ein-
setzen, große Anstrengungen und Entbehrungen erdulden muß und dabei
nicht einmal in der Lage ist, sich die einfachsten Freuden zu gönnen. Dieser
Zustand ist unerträglich, wir müssen ihn baldigst ändern. Eine Herauf-
setzung der Bezüge um wenige Mark würde die Mißstände keineswegs be-
seitigen. Ich halte eine Heraufsetzung aller Löhnungen um mindestens
20 M. monatlich für erforderlich. Eine Beschränkung der Löhnungs-
erhöhung auf einen Teil des Feldheeres halte ich für ausgeschlossen und
durch die Verhältnisse auch in keiner Weise für gerechtfertigt. Inwieweit
beim Besatzungsheer eine Erhöhung eintreten muß, darf ich Euer Exzellenz
Urteil überlassen.
Wenn die Löhnungserhöhungen beim Feldheer eine Vermehrung der
mobilen Bezüge der unteren Offiziergehälter zur Folge haben müssen, so
werde ich das nur begrüßen, denn auch unsere Subalternoffiziere in der
Front befinden sich, soweit sie verheiratet sind, schon seit langem nicht mehr
in auskömmlicher Lage.
Außerdem darf ich auf folgendes hinweisen:
Der Staatssekretär des Reichsschatzamtes hat am 13. 7. bei der
Schlußsitzung des Reichstages erklärt, daß für den Herbst die Bewilligung
einer wirksamen Teuerungszulage für die Beamten beabsichtigt sei. Ich
nehme es als selbstverständlich an, daß diese Erhöhung der Bezüge sich auf
die ummobilen Offiziere, wie ich sie bereits in meinem Schreiben vom
6. 6. II Nr. 88 209 op. beantragt habe, ausdehnen wird. Ein einseitiges