Erfüllung des Flugzeugprogramms in voller Höhe 163
6.
Thef des Generalstabes des Feldheeres. Gr. H. Qu., den 27. 10. 1917.
11 Nr. 67 666 op.
Zum Schreiben vom 13. 10..1917.
Ea Nr. 124/17 K. R. A. K.
An das Kriegsamt.
Das vorangezogene Schreiben ließ mir noch einige Zweifel, die dem
Herrn Chef des Kriegsamts durch den von mir entsandten Vertreter über-
mittelt worden sind. Die daraufhin dankenswerterweise anberaumte
Sitzung im Reichseisenbahnamt am 23. 10. 1917 hat indes nach Meldung
meines Vertreters auch noch keine volle Klarheit erbracht. Sicher scheint
nur, daß schon seit einiger Zeit ein Mangel an Hartstahl besteht und
infolgedessen
a) die Neufertigung von Geschoßhüllen nicht dem Verbrauch
entspricht.
b) auch das Eisenbahn-Oberbaumaterial kaum dem dringendsten
Bedarf entsprechend geliefert werden kann.
Ich nehme an, daß inzwischen die Schritte zur Beseitigung dieser
Übelstände vom Kriegsamt eingeleitet sind; bei der Wichtigkeit der An-
gelegenheit für das Heer möchte ich jedoch noch folgendes zur Sprache
bringen:
1. Die Munitionsfrage beherrscht mehr und mehr ausschlaggebend
die Kriegslage. Ob und wann die schweren Kämpfe im Westen in diesem
Winter ein Ende finden, ist absolut unsicher. Die Anstrengungen der Eng-
länder und Franzosen lassen auf ihre Fortsetzung bis zur erreichten Ent-
scheidung schließen. Wir müssen also mit Fortsetzung der Angriffe in erheb-
lichem Umfange durch den Winter hindurch rechnen und müssen
weiter uns auch darauf einrichten, daß im Frühjahr der Kampf in ver-
schärftem Maße entbrennt. Hieraus ergibt sich, daß wir unsere Reserven
an Geschoßhüllen nicht mehr erheblich vermindern dürfen, sondern daß
im allgemeinen die Fertigung dem Verbrauch bzw. der Pulver= und
Sprengstofflieferung entsprechen muß.
2. Ummöglichstschnell erst einmal dem bisherigen Ausfall
an Geschoßhüllen entgegenzuwirken, ist es anscheinend nötig, auf das
Kontingent an Hartstahl für die Eisenbahn zurückzugreifen. Ich hoffe,
daß der Herr Minister der öffentlichen Arbeiten einer solchen Maßnahme
zustimmt, ebenso wird auch der Feldeisenbahnchef seine Forderungen für
die nächsten Monate auf das Mindestmaß erniedrigen. Es ist jedoch klar,
daß diese Maßregeln nur vorübergehend, d. h. für ein bis zwei Monate,
eintreten können, und daß später dafür Ersatz an die Eisenbahn gegeben
werden muß.
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