Full text: Urkunden der Obersten Heeresleitung über ihre Tätigkeit 1916/18

230 XI. Bevölkerungspolitik und Fürsorge für Kriegsteilnehmer 
  
  
26. Die werdende Mutter darf nicht durch schwere Arbeit 
außerhalb des Hauses, besonders in geschlossenen Räumen, gefährdet 
werden. 
27. Überhaupt ist die zunehmende Beschäftigung von Frauen in 
Berufszweigen, die — geistig und körperlich — Männerkräfte er- 
fordern, eine große Gefahr für Mutterschaft und Familienleben, Volks- 
ernährung und -Erziehung (siehe unter Seite 251). 
28. Deutschland verliert jährlich über 6500 Frauen an den 
Folgen einer Entbindung: über 56 000 Kinder werden tot ge- 
boren. Unberechenbar sind die bleibenden Gesundheitsschädigungen 
und Verminderungen der Gebärfähigkeit, welche die Mütter durch un- 
günstige Entbindungen erleiden. — Das von der preußischen Ministerial- 
kommission erörterte Hebammengesetz sowie die geplante Ver- 
mehrung der Gebäranstalten und Bereitstellung von Krankenbetten 
für Entbindung können diesen Verlusten und Schäden abhelfen. 
29. Im Jahre 1913 betrug die deutsche Säuglingssterblich- 
keit noch 277 000 Fälle; in Rußland starben auf 1000 Lebendgeborene 
290 Säuglinge, in Norwegen 68; Deutschland steht mit 151 an siebent- 
schlechtester, hingegen mit seiner Gesamtsterblichkeit an siebent- 
bester Stelle von 20 Kulturstaaten. 
30. Bessere Säuglingsernährung und Säuglings- 
pflege können uns unschwer in absehbarer Zeit wenigstens mit unseren 
Feinden England und Frankreich auf gleiche Höhe bringen und 100 000 
bis 150 000 Säuglinge jährlich mehr am Leben erhalten. — Dies ist zu 
erreichen durch Rückkehr des Säuglings zur Mutterbrust, 
Abkehr von der künstlichen Ernährung. Ferner durch: 
31. Mutterberatung und Säuglingsbehandlung 
durch die „b.äuglingsfürsorgestellen“, die vermehrt und auch 
auf dem Lande verbreitet werden müssen. — Wo sie fehlen: Aufsicht durch 
Kreisärzte, Kinderärzte, Hebeammen, Fürsorgeschwester, ehrenamtlich 
tätige Dame. 
Stillprämien für nährende Mütter. Großstädtische Kinder 
milchküchen. — Ausbildung der weiblichen Jugend in der 
Kinderpflege und von besonderen staatlich geprüften Säuglings- 
pflegerinnen. 
Sanitätspolizelliche überwachung des Ammen= und Haltekinder- 
wesens. 
32. Fürsorge für die unehelichen Kinder. 
Die Zunahme der unehelichen Geburten und die unverhältnismäßig 
hohe Sterblichkeit der unehelichen Kinder zwingen dazu, sie wirtschaftlich 
und rechtlich besser zu schützen. Auch stehen sie sittlich schlechter, denn der
	        
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