Full text: Urkunden der Obersten Heeresleitung über ihre Tätigkeit 1916/18

246 XI. Bevölkerungspolitik und Fürsorge für Kriegsteilnehmer 
  
  
Hauptausschuß für Kriegerheimstätten. Berlin NW., 14. 12. 19177). 
Lessingstraße 11. 
Euer Exzellenz überreicht der ehrerbietigst Unterzeichnete eine kurze 
Darstellung der Frage der Kriegerheimstätten. 
Die Zahl der dem Hauptausschuß für Kriegerheimstätten ange- 
schlossenen Behörden und Organisationen beträgt zur Zeit 3507, die rund 
6 Millionen deutsche Familien vertreten. 
Der Reichstag hat am 24. 5. 1916 folgende Entschließung an- 
genommen: 
„Der Herr Reichskanzler wird ersucht, die Bestrebungen nach 
Schaffung von Heimstätten für Kriegsteilnehmer und deren ver- 
sorgungsberechtigte Hinterbliebene tatkräftig zu fördern und bald- 
möglichst einer gesetzlichen Regelung zu unterziehen mit dem Ziele, 
Rechtsgrundlagen zu schaffen, welche solche Heimstätten ihrem Zweck 
dauernd erhalten." 
Dieser Beschluß wurde einstimmig gefaßt und damit die große Frage 
jedem Parteistreit entzogen. 
Gelingt es nun, den Worten die Tat folgen zu lassen, so würde nicht 
nur unseren Kriegern die schwerste Sorge genommen, sondern auch ent- 
scheidend dem sozialen Frieden gedient und die nationale Zukunft unseres 
Volkes gesichert werden. 
In wahrer Verehrung Euer Exzellenz ehrerbietigster 
Adolf Damaschke, 
Vorsitzender des „Hauptausschusses für Kriegerheimstätten“. 
3. 
Aufruf! 
Deutschland kämpft seinen schwersten Kampf; das Ringen drängt zum 
Ende. Tausende und Abertausende der Kämpfer in Heer und Flotte 
kehren zurück, die Glieder verstümmelt, die Gesundheit erschüttert. Ihre 
Kraft dem deutschen Wirtschaftsleben zurückzugewinnen, ihre Zukunft zu 
sichern, ist Dankespflicht der Heimat. Die Rentenversorgung liegt aus- 
schließlich dem Reiche ob. Soziale Fürsorge muß sie ergänzen. Sie aus- 
zuüben, sind die im Reichsausschuß der Kriegsbeschädigtenfürsorge zu- 
sammengefaßten Organisationen berufen. Das gewaltige soziale Werk 
auszubauen, ist das Ziel der Ludendorff-Spendel Darum gebtl 
*) Schreiben und Rückäußerung auf eine einmalige Anfrage.
	        
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