Full text: Urkunden der Obersten Heeresleitung über ihre Tätigkeit 1916/18

Aufruf zur Ludendorff-Spende 249 
  
beschädigten!“ so gilt er keinem neuen Sammelzweck. Das begreifliche Miß- 
behagen, das in letzter Zeit bei jedem Aufruf für neuartige Wohlfahrts- 
pläne durch die ÖOffentlichkeit ging, wird daher hier gewiß nicht Platz greifen. 
Die Bitte, für Kriegsbeschädigte zu geben, ist schon häufig an das 
deutsche Volk ergangen. Das Mitleid, das die augenfälligen Verletzungen 
Kriegsbeschädigter hervorriefen, die Hilflosigkeit Schwerverstümmelter und 
Siecher, das Streben einzelner Berufsgruppen, sich der kriegsbeschädigten 
Berufsgenossen besonders anzunehmen, der Wunsch mancher Wohlfahrts- 
vereine, das neue Fürsorgefeld in ihren Arbeitsbereich einzubeziehen, ließ 
eine Unsumme kleiner und kleinster Fürsorgeeinrichtungen und der ver- 
schiedenartigsten Sammelunternehmungen entstehen. 
Für Blinde, die wohl am meisten Teilnahme fanden, wurde reichlich, 
vielleicht überreichlich gespendet. Um die Heilbehandlung Hirnverletzter 
und anderer Schwerbeschädigter durch fachärztliche Beratung und Be- 
handlung zu fördern, wurden besondere Sammlungen eingeleitet. Die Be- 
schaffung guter Ersatzglieder und Arbeitsbehelfe wurde die Sorge weiterer 
Vereine und Einzelpersonen. Wieder andere Organisationen sammelten 
für Kurbedürftige, oder sie wählten die Wohnungsfürsorge und An- 
siedlung Kriegsbeschädigter als ihre Aufgabe. Ein weitverbreiteter, jestzt 
glücklicherweise überwundener Fürsorgezweck — namentlich zu Beginn des 
Krieges — ging auf die Errichtung von „Heldenheimen“, in denen die 
Kriegsbeschädigten kaserniert werden sollten. Sondersammlungen einzelner 
Berufsgruppen (z. B. von Kaufleuten, Akademikern, Künstlern, Sports- 
leuten) wollten für die berufsangehörigen Kriegsbeschädigten sorgen. Die 
Not der Familien bedürftiger Kriegsbeschädigter endlich rief spenden- 
heischende Frauenorganisationen auf den Plan. 
So manche Bestrebungen und Unternehmungen waren wohlgemeint. 
beruhten aber auf reinem Wohlfahrtsdilettantismus. Andere zeigten sogar 
bedenkliche selbstsüchtige Plämne. Vielen lag ein gesunder Gedanke zugrunde, 
der aber nicht recht fruchtbar werden konnte, solange die grenzenlose Zer- 
splitterung bestand. Die Bundesratsverordnungen vom 22. Juli 1915 und 
vom 15. Februar 1917, welche die öffentlichen Sammlungen von der staat- 
lichen Genehmigung abhängig machen, konnten, so günstig sie auch gewirkt 
haben, die Zersplitterung nicht völlig beseitigen, weil es auf dem Gebiet 
der Kriegsbeschädigtenfürsorge an einer einheitlichen, großen, über das 
ganze Reich sich erstreckenden Sammlung fehlte. 
Ein erheblicher Unwille ergriff weite Kreise der Spender, die gerade 
von den zweifelhaftesten und überflüssigsten Gründungen am zudringlichsten 
behelligt wurden, und immer wieder wurde der lebhafte Ruf nach einer 
allgemeinen Sammlung für Kriegsbeschädigte laut, die der Zer- 
splitterung ein Ende macht und durch Zusammenfassung aller Spenden die
	        
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