Aufruf zur Ludendorff-Spende 249
beschädigten!“ so gilt er keinem neuen Sammelzweck. Das begreifliche Miß-
behagen, das in letzter Zeit bei jedem Aufruf für neuartige Wohlfahrts-
pläne durch die ÖOffentlichkeit ging, wird daher hier gewiß nicht Platz greifen.
Die Bitte, für Kriegsbeschädigte zu geben, ist schon häufig an das
deutsche Volk ergangen. Das Mitleid, das die augenfälligen Verletzungen
Kriegsbeschädigter hervorriefen, die Hilflosigkeit Schwerverstümmelter und
Siecher, das Streben einzelner Berufsgruppen, sich der kriegsbeschädigten
Berufsgenossen besonders anzunehmen, der Wunsch mancher Wohlfahrts-
vereine, das neue Fürsorgefeld in ihren Arbeitsbereich einzubeziehen, ließ
eine Unsumme kleiner und kleinster Fürsorgeeinrichtungen und der ver-
schiedenartigsten Sammelunternehmungen entstehen.
Für Blinde, die wohl am meisten Teilnahme fanden, wurde reichlich,
vielleicht überreichlich gespendet. Um die Heilbehandlung Hirnverletzter
und anderer Schwerbeschädigter durch fachärztliche Beratung und Be-
handlung zu fördern, wurden besondere Sammlungen eingeleitet. Die Be-
schaffung guter Ersatzglieder und Arbeitsbehelfe wurde die Sorge weiterer
Vereine und Einzelpersonen. Wieder andere Organisationen sammelten
für Kurbedürftige, oder sie wählten die Wohnungsfürsorge und An-
siedlung Kriegsbeschädigter als ihre Aufgabe. Ein weitverbreiteter, jestzt
glücklicherweise überwundener Fürsorgezweck — namentlich zu Beginn des
Krieges — ging auf die Errichtung von „Heldenheimen“, in denen die
Kriegsbeschädigten kaserniert werden sollten. Sondersammlungen einzelner
Berufsgruppen (z. B. von Kaufleuten, Akademikern, Künstlern, Sports-
leuten) wollten für die berufsangehörigen Kriegsbeschädigten sorgen. Die
Not der Familien bedürftiger Kriegsbeschädigter endlich rief spenden-
heischende Frauenorganisationen auf den Plan.
So manche Bestrebungen und Unternehmungen waren wohlgemeint.
beruhten aber auf reinem Wohlfahrtsdilettantismus. Andere zeigten sogar
bedenkliche selbstsüchtige Plämne. Vielen lag ein gesunder Gedanke zugrunde,
der aber nicht recht fruchtbar werden konnte, solange die grenzenlose Zer-
splitterung bestand. Die Bundesratsverordnungen vom 22. Juli 1915 und
vom 15. Februar 1917, welche die öffentlichen Sammlungen von der staat-
lichen Genehmigung abhängig machen, konnten, so günstig sie auch gewirkt
haben, die Zersplitterung nicht völlig beseitigen, weil es auf dem Gebiet
der Kriegsbeschädigtenfürsorge an einer einheitlichen, großen, über das
ganze Reich sich erstreckenden Sammlung fehlte.
Ein erheblicher Unwille ergriff weite Kreise der Spender, die gerade
von den zweifelhaftesten und überflüssigsten Gründungen am zudringlichsten
behelligt wurden, und immer wieder wurde der lebhafte Ruf nach einer
allgemeinen Sammlung für Kriegsbeschädigte laut, die der Zer-
splitterung ein Ende macht und durch Zusammenfassung aller Spenden die