Full text: Urkunden der Obersten Heeresleitung über ihre Tätigkeit 1916/18

250 XI. Bevölkerungspolitik und Fürsorge für Kriegsteilnehmer 
  
Gewähr bietet, daß die Gaben an die Stelle des wirklichen Bedürfnisses 
gelangen. 
Hier soll und wird die Ludendorff-Spende helfen. Sie ist im Einver- 
nehmen aller beteiligten Kreise als Reichssammlung für Kriegsbeschädigte 
entstanden, getragen von dem Vertrauen der Führer und Verbände unseres 
Wirtschaftslebens und gestützt von den Kriegsbeschädigtenfürsorgeorgani- 
sation aller Bundesstaaten unseres deutschen Vaterlandes. 
II. Notwendigkeit der Sammlung. 
Darüber ist sich alle Welt einig, daß die den Kriegsbeschädigten zur 
Zeit gewährten Renten zu gering sind, und daß ihre Erhöhung die erste 
und wichtigste Aufgabe des Reiches ist. Aber man gebe sich keiner 
Täuschung über die Grenzen dieser Rentenversorgung hin. 
Wenn nach Friedensschluß die Zahlen endgültig feststehen, dann wird 
man erkennen, welche Summen erforderlich sind, um die Militärrente auch 
nur um ein verhältnismäßig bescheidenes Maß zu erhöhen. Jedenfalls 
wird die Rente häufig nicht imstande sein, den Kriegsbeschädigten den festen 
Rückhalt im Erwerbsleben zu geben, dessen sie für ihren erschwerten Da- 
seinskampf bedürfen. Es kommt hinzu, daß jede gesetzliche Regelung not- 
wendig etwas Schematisches an sich trägt und sich nicht dem Bedürfnis und 
der Dringlichkeit des Einzelfalles anzupassen vermag, wie es eben nur bei 
freien, an keine gesetzlichen Bestimmungen gebundenen Mitteln möglich ist. 
Auch die Bewilligung von Ergänzungsrenten aus dem Härteausgleichfonds 
der Heeresverwaltung kann nicht ausreichend Abhilfe schaffen; dies geht 
schon aus den hierfür maßgebenden, naturgemäß eng gezogenen Grundsätzen 
hervor. Endlich muß auch der kranken oder sonstwie beschädigten Kriegs- 
teilnehmer gedacht werden, die den Zusammenhang zwischen dem Heeres- 
dienst und der Beschädigung nicht nachzuweisen vermögen, mithin nach dem 
Gesetz ohne Rente entlassen werden müssen (Rentenlose). 
Schon bald nach Ausbruch des Weltkrieges hat man diese Schwächen 
und Grenzen der Rentenversorgung erkannt und deshalb nach einer er- 
gänzenden Fürsorge Umschau gehalten. So entstand der gesunde und prak- 
tische Gedanke, daß der unauslöschliche Dank, den wir den Kriegsbeschä- 
digten schulden, sich nicht auf Heilbehandlung und Rentenversorgung be- 
schränken darf, sondern eine weitere Fürsorge erfordert, die alle Be- 
schädigten wieder nach Möglichkeit zu tätigen und erwerbstüchtigen Gliedern 
ihres früheren Berufes zu machen oder sie doch wenigstens wirtschaftlich 
so weit auf festen Boden zu stellen sucht, daß sie die ihnen verbliebenen 
Kräfte nutzbringend verwenden können. Ein hohes und für unsere Volks- 
wirtschaft bedeutungsvolles Ziel! 
Aber so einleuchtend dieser Gedanke ist, so schwer hält es, ihn überall
	        
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