Full text: Urkunden der Obersten Heeresleitung über ihre Tätigkeit 1916/18

252 XI. Bevölkerungspolitik und Fürsorge für Kriegsteilnehmer 
  
  
Zur Durchführung dieser großen sozialen Aufgaben sind gewaltige 
Mittel erforderlich. — Sie zu beschaffen, ist die unabweisbare Pflicht der 
Heimat. — Daß es möglich ist, hat das Vorbild der Nationalstiftung für 
die Hinterbliebenen der im Kriege Gefallenen gezeigt, der es dank der tat- 
kräftigen Unterstützung aller Teile der Bevölkerung gelungen ist, bereits 
mehr als 100 Millionen Mark für ihre Schutzbefohlenen aufzubringen. 
Für die Kriegsbeschädigten, denen unser Volk doch gewiß mit derselben 
Anteilnahme begegnet, sind gleich hohe Summen vonnöten. 
III. Organisation der Sammlung. 
An der Spitze der Sammlung steht als Ehrenvorsitzender General 
Ludendorff. Er hat dem Plane seit seiner Entstehung das wärmste Inter- 
esse entgegengebracht und den allmählichen Aufbau der Organisation 
tatkräftig gefördert. Mit ihm haben Hindenburg, der Reichskanzler, der 
Kriegsminister und der Reichstagspräsident den Aufruf unterzeichnet und 
dadurch die Bedeutung des Sammelunternehmens ins hellste Licht gesetzzt. 
Die Vorbereitung und Einführung der Sammlung liegt in den Händen 
des Hauptarbeitsausschusses, die Durchführung selbst bei den bundesstaat- 
lichen und provinziellen Sammelausschüssen, die unter Anlehnung an die 
von den Hauptfürsorgeorganisationen geleiteten Fürsorgeausschüsse gebildet 
sind, und insonderheit bei den örtlichen Ausschüssen, die sich regelmäßig 
als eine Erweiterung der bereits überall bestehenden örtlichen Fürsorge- 
ausschüsse darstellen. 
In all diesen Stellen sind auch die wirtschaftlichen Interessenten, ins- 
besondere die Berufsverbände, entsprechend vertreten. Ihnen ist dadurch 
der erwünschte Einfluß sowohl auf die Sammel= und Werbetätigkeit als 
auch auf die Verwendung der Gelder eingeräumt. 
In einzelnen Bundesstaaten, so z. B. in Bayern, Sachsen, Baden und 
Mecklenburg-Schwerin, waren schon früher eigene Landessammlungen be- 
gründet. Sie werden unter dem Namen „Ludendorff-Spende"“ im Rahmen 
der allgemeinen Reichssammlung, aber unter Wahrung ihrer Selbständig- 
keit fortgesetzt. 
Auch im übrigen steht über der Verwendung der Sammelerträgnisse 
der Grundsatz: Die Gaben kommen regelmäßig dem Gebiete zugute, aus 
dem sie stammen. Eine Ausnahme bilden einzelne große wirtschaftliche 
Unternehmungen, deren Spenden allgemeinen deutschen Zwecken dienen 
und daneben einen Ausgleich für die wirtschaftlich schwächeren Gebiete 
Deutschlands, die trotz besten Willens nur geringere Sammelerträgnisse 
erzielen können, schaffen sollen. 
Diese Verteilung sucht den Erfahrungen und Schwierigkeiten Rechnung 
zu tragen, die sich bei früheren großen Sammlungen ergeben haben. Die
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.