252 XI. Bevölkerungspolitik und Fürsorge für Kriegsteilnehmer
Zur Durchführung dieser großen sozialen Aufgaben sind gewaltige
Mittel erforderlich. — Sie zu beschaffen, ist die unabweisbare Pflicht der
Heimat. — Daß es möglich ist, hat das Vorbild der Nationalstiftung für
die Hinterbliebenen der im Kriege Gefallenen gezeigt, der es dank der tat-
kräftigen Unterstützung aller Teile der Bevölkerung gelungen ist, bereits
mehr als 100 Millionen Mark für ihre Schutzbefohlenen aufzubringen.
Für die Kriegsbeschädigten, denen unser Volk doch gewiß mit derselben
Anteilnahme begegnet, sind gleich hohe Summen vonnöten.
III. Organisation der Sammlung.
An der Spitze der Sammlung steht als Ehrenvorsitzender General
Ludendorff. Er hat dem Plane seit seiner Entstehung das wärmste Inter-
esse entgegengebracht und den allmählichen Aufbau der Organisation
tatkräftig gefördert. Mit ihm haben Hindenburg, der Reichskanzler, der
Kriegsminister und der Reichstagspräsident den Aufruf unterzeichnet und
dadurch die Bedeutung des Sammelunternehmens ins hellste Licht gesetzzt.
Die Vorbereitung und Einführung der Sammlung liegt in den Händen
des Hauptarbeitsausschusses, die Durchführung selbst bei den bundesstaat-
lichen und provinziellen Sammelausschüssen, die unter Anlehnung an die
von den Hauptfürsorgeorganisationen geleiteten Fürsorgeausschüsse gebildet
sind, und insonderheit bei den örtlichen Ausschüssen, die sich regelmäßig
als eine Erweiterung der bereits überall bestehenden örtlichen Fürsorge-
ausschüsse darstellen.
In all diesen Stellen sind auch die wirtschaftlichen Interessenten, ins-
besondere die Berufsverbände, entsprechend vertreten. Ihnen ist dadurch
der erwünschte Einfluß sowohl auf die Sammel= und Werbetätigkeit als
auch auf die Verwendung der Gelder eingeräumt.
In einzelnen Bundesstaaten, so z. B. in Bayern, Sachsen, Baden und
Mecklenburg-Schwerin, waren schon früher eigene Landessammlungen be-
gründet. Sie werden unter dem Namen „Ludendorff-Spende"“ im Rahmen
der allgemeinen Reichssammlung, aber unter Wahrung ihrer Selbständig-
keit fortgesetzt.
Auch im übrigen steht über der Verwendung der Sammelerträgnisse
der Grundsatz: Die Gaben kommen regelmäßig dem Gebiete zugute, aus
dem sie stammen. Eine Ausnahme bilden einzelne große wirtschaftliche
Unternehmungen, deren Spenden allgemeinen deutschen Zwecken dienen
und daneben einen Ausgleich für die wirtschaftlich schwächeren Gebiete
Deutschlands, die trotz besten Willens nur geringere Sammelerträgnisse
erzielen können, schaffen sollen.
Diese Verteilung sucht den Erfahrungen und Schwierigkeiten Rechnung
zu tragen, die sich bei früheren großen Sammlungen ergeben haben. Die