Full text: Urkunden der Obersten Heeresleitung über ihre Tätigkeit 1916/18

Wohnungsfürsorge 255 
  
Es muß bei diesen Erhebungen alles vermieden werden, was bei der 
Truppe den Gedanken an einen etwa bald bevorstehenden Frieden er- 
wecken könnte. Vielleicht eignen sich aus diesem Grunde zur Ausführung 
der Feststellungen am ehesten die Aufklärungsoffiziere der Armee-Ober- 
tommandos. J. A.: gez. Ludendorff. 
6. 
Chef des Generalstabes des Feldheeres. Gr. H. Qu., den 29. 6. 1918. 
II Nr. 90 431 op. 
An den Reichskanzler Graf v. Herkling. 
Euer Exzellenz darf ich meinen ergebensten Dank sagen für die 
Förderung und Unterstützung der in meinem Schreiben vom 9. P. 1917 
II Nr. 63 631 op berührten Fragen der Bevölkerungspolitik. 
Unter ihnen hat sich die Frage der Wohnungsfürsorge im weiteren 
Verlaufe des Krieges als besonders wichtig und dringlich entwickelt; sie 
bildet nicht nur eine Zukunftssorge großer Gruppen der Kriegsteilnehmer, 
sondern sie ist auch von weittragender Bedeutung für die Nachwirkung des 
Krieges auf unsere gesamte Volks= und Wehrkraft. 
Der große Mangel an Kleinwohnungen, besonders in Industriestädten, 
die Steigerung aller Löhne und Preise und namentlich der Bau-- und 
Mietspreise, sowie das Fehlen der erforderlichen Baustoffe und Bauarbeiter 
sind bekannt. Diese Erscheinungen werden während des Krieges nur zum 
Teil zu beseitigen sein. Erst die Zeit der Demobilmachung wird zu weit- 
greifenden Maßnahmen: 
Wohnungsbau, Kohlenbelieferung für Ziegel- und Kalkbrennereien, 
Beurlaubung von Facharbeitern, Gestellung von Gefangenen, Überlassung 
von Baracken und Barackenbaumaterial, besonders Hölzern; weiterhin be- 
schleunigte Entlassung der Bauarbeiter, Abdämmung des Zustromes 
Arbeits= und Wohnungsloser zu den Großstädten, soweit gesetzlich durch- 
führbar u. a. m., die Möglichkeit geben. 
Inzwischen gilt es, in der Heimat die Vorarbeit zu leisten. Sie ist 
zum Teil eingeleitet. 
Am 10. 5. 1918 hat der Reichstag die Regierung um Einbringung 
eines Gesetzentwurfes gebeten, wonach vom Reich — unter entsprechender 
Beitragsleistung der Bundesstaaten und Gemeinden — eine Beihilfe von 
500 Millionen Mark für Bauzuschüsse von Kleinwohnungen gewährt 
werden sollen. 
Dieser sehr dankenswerte Beschluß sieht indessen noch nicht die dabei 
unumgänglich nötigen Sicherungen gegen Einflüsse der Boden- 
spekulation vor. Es gilt, das Emporschnellen der Bodenpreise und den
	        
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