260 XI. Bevölkerungspolitik und Fürsorge für Kriegsteilnehmer
Kriegsministerium. Berlin W. 66, den 25. 5. 1918.
Nr. 434/4. 18 C 3 F.
Zu II Nr. 69 663 op.
Euer Exzellenz hatte ich mit Schreiben vom 19. 1. 1918 Abschrift einer
die persönliche Kriegsentschädigung für Kriegsteilnehmer betreffende
Mitteilung an die Herren Staatssekretäre des Reichsmarineamts und Reichs-
kolonialamts zugehen lassen. Die genannten Herren Staatssekretäre haben
erwidert, daß sie meiner Auffassung in allen Teilen beitreten. Das Er-
gebnis dieses Schriftwechsels darf ich noch einmal dahin zusammenfassen,
daß die Gewährung eines namhaften Betrages an sämtliche Frontsoldaten
nicht in Aussicht genommen werden kann, da sie einen den aufzuwendenden
Summen entsprechenden Nutzen für die Volkswirtschaft nicht erwarten läßt
und deshalb bei der gegenwärtigen Finanzlage selbst dann nicht durch-
zusetzen wäre, wenn diese durch den Friedensschluß eine wesentliche
Kräftigung erfahren sollte. Ich halte aber den Zeitpunkt für gekommen,
darauf zu dringen, daß in Anlehnung an die durch das Gesetz vom
22. 6. 1871 getroffenen Bestimmungen Mittel bereitgestellt werden, aus
denen Offizieren, Beamten und Mannschaften, die durch ihre Einziehung
zur Fahne in ihren Erwerbsverhältnissen besonders schwer geschädigt sind,
die Wiederaufnahme ihres bürgerlichen Berufes nach Möglichkeit er-
leichtert werden kann. Ich bin deshalb mit dem Herrn Staatssekretär
des Reichsschatzamtes in Verbindung getreten und darf mir weitere
Mitteilungen hierzu vorbehalten. Der Kriegsminister.
gez. v. Stein.
11.
Der Reichskanzler. Gr. H. Qu., den 20. 8. 1918.
Rk. Nr. 2871.
Auf das Schreiben vom 29. Juni 1918.
II Nr. 90 431 op.
Mit Euer Exzellenz bin ich darüber einig, daß den Fragen der
Wohnungsfürsorge nach dem Kriege und der Hebung der Volks= und Wehr-
kraft eine erhöhte Bedeutung beizumessen ist. Dementsprechend ist von den
zuständigen Stellen, denen die Bearbeitung dieser Fragen obliegt, schon
eine Anzahl wichtiger Maßnahmen in die Wege geleitet.
Mit Rücksicht darauf, daß die in fast allen Städten und Industrie-
orten nach dem Kriege zu befürchtende Wohnungsnot infolge der für die
Übergangszeit zu erwartenden hohen Baukosten auf rein privatwirtschaft-
licher Grundlage nicht wird beseitigt werden können, ist zur Abbürdung
der Mehrbaukosten, die durch die zeitige Überteuerung entstehen, die Ge-
währung von finanziellen Beihilfen aus öffentlichen Mitteln — und zwar