Unterstützung der Kriegsteilnehmer 263
vorgeschlagene Inanspruchnahme der Darlehnskassen zur Finanzierung der
Kriegerheimstätten ist nach einem Gutachten des Reichsbankdirektoriums
schon aus banktechnischen Gründen nicht durchführbar. Ich glaube deshalb,
daß man davon absehen muß, die Krieger, die sich auf eigener Scholle
ansiedeln wollen, zu einem besonderen Rechte zu zwingen, weil hierdurch
die Lust zur Ansiedlung gemindert wird. Wer freiwillig eine derartige
Bindung übernehmen will, mag das tun. Es kann sich deshalb höchstens
darum handeln, für Heimstätten durch Gesetz eine besondere Rechtsform und
nähere Regelung zu schaffen, die etwa von den gleichen Grundgedanken
auszugehen haben würde, wie das jetzt für Braunschweig erlassene Heim-
stättengesetz. Erwägungen, ob sich die Einbringung eines solchen Gesetzes
empfiehlt, sind im Gange, haben aber noch nicht zu einer endgültigen
Entscheidung geführt. Es kommt dabei insbesondere auch in Betracht, ob,
wie bisher, die Innensiedlung und das Wohnungswesen der Landesgesetz-
gebung üÜüberlassen bleiben soll oder ob ein Reichsheimstättengesetz in
Aussicht zu nehmen sein wird.
Jedenfalls ist aber dringend darauf Bedacht zu nehmen, daß die zu
hoch gespannten Erwartungen der Kriegsteilnehmer in geordnete, ruhige
Bahnen gelenkt werden und daß der uferlosen Werbetätigkeit der Boden-
reformbewegung, die sich ganz besonders und nicht ohne Erfolg bemüht,
Beziehungen zu hochgestellten Persönlichkeiten anzuknüpfen und deren
Namen in der Offentlichkeit für ihre Sache zu verwerten, endlich Einhalt
geboten wird.
Das Enteignungsrecht schließlich ist Sache der Landesregierungen.
Gleichwohl wird die Reichsleitung auch hier in eine Prüfung der Frage
eintreten, ob eine Vereinheitlichung des Enteignungsrechts im Interesse
einer gesunden Wohnungspolitik zu empfehlen ist.
Schließlich bemerke ich noch ergebenst, daß ich neuestens zur einheit-
lichen Behandlung wirtschaftlicher Aufgaben des Reiches auf dem Gebiete
des Wohnungswesens während der Zeit der üÜbergangswirtschaft im Reichs-
wirtschaftsamt die Stelle eines Reichskommissars für Wohnwesen ein-
gerichtet und dieses Amt dem auch zum Königlich Preußischen Staats-
kommissar für das Wohnwesen bestellten Unterstaatssekretär Freiherrn
von Coels übertragen habe. gez. Hertling.
12.
Chef des Generalstabes des Feldheeres. Gr. H. Qu., den 6. 9. 1918.
II Nr. 90 431 op. II. Ang.
Zum Schreiben vom 20. 8. 18 Rk. Nr. 2871.
Euer Exzellenz danke ich ergebenst für das Schreiben betr. Maß-
nahmen gegen die Wohnungsnot, deren Milderung sehr zur Befestigung
der Stimmung im Feldheere beitragen würde.