Kriegerheimstätten 265
Bodens und der mit öffentlichen Zuschüssen erbauten Häuser gegen die
freie Spekulation. Kurzfristige Sicherungen, wie sie im Kapitalabfindungs-
gesetz vorgesehen sind, genügen für diesen Zweck nicht; sie verführen den
Erwerber dazu, sich erst gar nicht eindringlich um Ausbau und Ausnutzung
seines Anwesens zu kümmern, da schon in kurzer Zeit der verführerische
Gewinn einer automatischen Wertsteigerung zum Weiterverkauf verlockt.
Die gesetzliche Bindung gegen freien Wiederverkauf ist kein minderes")
Recht, sondern gewährleistet nach dem Urteil unbestreitbarer juristischer
und volkswirtschaftlicher Sachverständiger (v. Gierke, Zorn, A. Wagner,
E. Meyer u. a. m.) eine gerechte, vernünftige und für die Allgemeinheit
lohnendste Verwertung des Grund und Bodens.
Darum haben auch die bodenreformerischen Bestrebungen, zumal sie
die Begründung der Kriegerheimstätten besonders betreiben und be-
günstigen, nicht nur in der Heimat, sondern auch bei den Feldzugsteil-
nehmern tiefe Wirkungen ausgelöst, denen Reichs= und Heeresleitung Be-
achtung und Berücksichtigung nicht länger vorenthalten kann.
Bereits ist in Braunschweig ein Heimstättengesetz erlassen, das durchaus
mit diesen Bestrebungen im Einklang steht; Bayern und andere Bundes-
staaten sind im Begriff, denselben Weg zu gehen. Das Reich wird hiernach
nicht zurückbleiben können.
Die Lust der Krieger zur Ansiedlung wird dadurch nicht gemindert
werden, daß der Heimstättenausgeber ein besonderes Recht für die unter
besonders günstigen Bedingungen gegebene Heimstätte schafft, sofern dabei
nur ein ruhiges Wohnen und ersprießliches Schaffen in diesem Heim ge-
währleistet bleibt.
An das gesunde und begreifliche Verlangen unserer Krieger nach einer
eigenen Scholle knüpft jetzt bereits der englische Luft-Propagandadienst an,
wenn er Tausende von aufrührerischen Flugblättern auf die Fronttruppen
herunterwerfen läßt, in denen der deutsche Staat hingestellt wird, der
seinen Söhnen nicht einmal einen „Blumentopf voll Erde“ zu eigen gönne.
Nach den Außerungen der heimischen Presse ist eine überwiegende
Mehrheit des Reichstages dem entworfenen Heimstätten= und Kriegerheim-
stättengesetz durchaus freundlich gesinnt.
Nur die unabhängigen Sozialdemokraten haben sich am 10. 5. 1918
durch den Mund des Reichstagsabgeordneten Wurm aus begreiflichen
*) Es war sehr bezeichnend, daß die an der Bodenspekulation beteiligten Stellen
die ihnen sehr unbequeme Beschränkung des Verkaufsrechts auf alle Art zu hinter-
treiben suchten. Wie sehr sie damit Erfolg hatten, beweist, daß auch der Reichskanzler
diesen Standpunkt des „minderen Rechtes“ einnahm. Tatsächlich ist eine Bodenreform
ohne Sicherung der Siedler gegen den Spekulanten kaum möglich und würde ins
Gegenteil umschlagen. Der Verfasser.