Full text: Urkunden der Obersten Heeresleitung über ihre Tätigkeit 1916/18

Fürsorge für die studierende Jugend 269 
  
Schul= und Universitätsbildung läßt sich bei entsprechenden Maßnahmen 
genügend nachholen, der Gewinn aus der Schule des Krieges nicht. 
Wir müssen meines Erachtens aus Dankbarkeit und Gerechtigkeit 
mindestens dafür sorgen, daß die jetzt am Kriege teilnehmenden 
Studenten und höheren Schüler keine Nachteile für ihren späteren Lebens- 
weg gegenüber den Nichtteilnehmern haben. Viele Wege sind möglich, und 
die Regelung muß selbstverständlich Euer Exzellenz überlassen bleiben. 
Gleichwohl möchte ich in nachstehendem einige Vorschläge machen: 
1. Höhere Schüler. 
a) Grundsätzlich wird allen Schülern mit Oberprimareife das 
Studium freigegeben, mit der Maßgabe, daß sie während der Studienzeit 
die Reifeprüfung nachholen. Zur Vorbereitung für diese Nachholung 
dürften sich vielleicht besondere Kurse an den Universitäten empfehlen. 
b) Schüler ohne Oberprimareife sind in besonderen Kursen, die an 
einzelnen Gymnasien einzurichten wären, zum Abiturientenegamen vor- 
zubereiten. Sie würden jedenfalls nicht wieder wie Schüler zu be- 
handeln sein. Studenten. 
a) Von der Festsetzung einer bestimmten Mindeststudienzeit wird für 
Kriegsteilnehmer abgesehen werden können. Im übrigen muß natürlich 
an den vorgeschriebenen Examen festgehalten werden. 
b) Nach abgelegter Staats= usw. Prüfung wird Kriegsteilnehmern 
das Dienstalter so berechnet, als ob sie normal (d. h. ohne Unterbrechung 
durch den Krieg) ihre Schul= und Universitätszeit absolviert hätten. Sie 
werden also dadurch wieder vor ihre Kameraden gerückt, die sie durch 
Nichtteilnahme am Krieg und die dadurch ermöglichte ununterbrochene 
Studienzeit vorübergehend überholt haben. 
Dies Verfahren hat zur Voraussetzung, daß nicht etwa für die nächsten 
Jahre die von den Universitäten kommenden Bewerber und namentlich 
Bewerberinnen alle Stellen von unten herauf etatsmäßig besetzen: 
diese Besetzung muß vielmehr unter entsprechendem Vorbehalt erfolgen. 
c) Für Studierende, die nach abgelegter Prüfung Privatberufen nach- 
gehen, ist eine Entschädigung nicht möglich, m. E. aber auch nicht nötig, 
da diese sich dank ihrer im Kriege erworbenen energischen und kräftigen 
Lebensauffassung allein durchsetzen werden. 
Ich habe mich verpflichtet gefühlt, mich an Euer Exzellenz zu wenden, 
damit die im Heere stehenden Schüler und Studenten vor Schaden bewahrt 
werden und ihnen das zuteil wird, was wir ihnen schulden. Auch das 
Vaterland ioird daraus Nutzen ziehen. Ich glaube mich in den Grund- 
gedanken von vornherein mit Euer Exzellenz einig. 
gez. von Hinden burg.
	        
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