Einheitliche Organisation. Arbeitsweise 275
III. Arbeitsweise.
1. Ferngehalten muß werden, was auf die Stimmung der Truppe nach-
teilig zu wirken geeignet ist, wie Flugblätter vom Feind und aus der Heimat. Über
Briefkontrolle und persönliches Verhalten der Offiziere siehe die angefügte Verfügung siehe Anl
des Generalquartiermeisters Va 1739 vom 25. 7. 1917. 1
2. Der vaterländische Unterricht darf nicht erklärliche Stimmungen eindämmen
wollen, die dann unter der Decke verbitternd weiterwirken, sondern soll sie feststellen
und zerstreuen. Nicht fortleugnen, was allgemein, sei es mit Recht oder Unrecht,
geglaubt wird, dagegen aufklären und das beseitigen, was falsch und schädlich daran
ist. Friedenssehnsucht ist selbstverständlich, aber Pflichtgefühl und Siegeswille müssen
stärker sein.
Die gegebene Aufklärung muß unbedingt zutreffend und zuverlässig sein. Der
Erfolg des Unterrichts wird von dem zunehmenden Vertrauen abhängen.
3. In erster Linie gilt es festzustellen, welche Fragen die Truppe bewegen
und der Klärung bedürfen. Heimat und Heer stehen hier in enger Beziehung. Deshalb
muß der Unterricht in der Heimat und beim Heer Hand in Hand arbeiten. Die
gemachten Feststellungen sind dem Kriegspresseamt bekanntzugeben. Den Stoff zum
vaterländischen Unterricht besorgt das Kriegspresseamt und leitet ihn den Bedarfs-
stellen zu durch
a) die Korrespondenzen des Kriegspresseamts (Deutsche Kriegswochenschau,
Deutsche Kriegsnachrichten),
b) Broschüren,
Jc) Korrespondenz und Mitteilungen aus den besetzten Gebieten des Westens der
Feldpressestelle in Charleville,
d) Bilder und Plakate, dem Verständnis der Mannschaften angepaßt,
ee) Flugblätter.
Außerdem teilen die Leiter des vaterländischen Unterrichts dem Kriegspresseamt Er-
fahrungen bei ihrer Tätigkeit mit. Das Kriegspresseamt stellt diese Erfahrungen
aus der Truppe zusammen und versendet an alle Stellen „Mitteilungen für den
vaterländischen Unterricht (M. v. U.)“. Hierdurch werden die Erfahrungen ver-
allgemeinert.
Das Kriegspresseamt leitet außerdem Material zu, welches nach den Feftstellungen
in der Heimat zum vaterländischen Unterricht bei den Truppen geeignet scheint.
4. Die Armeeoberkommandos entscheiden, was von dem vom Kriegs-
presseamt überwiesenen Material zum Unterricht unter den Truppen verwendet werden
soll. Um einen ÜUberblick über die Bedürfnisse der Truppe zu haben, müssen die Leiter
des vaterländischen Unterrichts bei den Armecoberkommandos in enger Verbindung
mit den Divisionsstäben pp. stehen.
5. Zum vaterländischen Unterricht in der Truppe wird das
Material verwertet durch
a) Vorträge, Unterhaltungsabende, Feldkinos und Theateraufführungen, zu denen
die militärische Stelle beim Auswärtigen Amt durch Vermittlung des Kriegspresseamts
das nötige Material zur Verfügung stellt:
b) Feldpredigten:
c) Armeezeitungen, deren Verbreitung und richtige Verteilung zu überwachen ist:
d) Feldbüchereien (möglichst bei jedem Truppenteil eine):
ee) Feldbuchhandlungen, deren Überwachung und Beeinflussung Aufgabe der
Unterrichtsoffiziere ist.
Die zur Erholung und Aufheiterung dienenden Maßnahmen müssen in erster Linie
den fechtenden Truppen und Truppen in Ruhestellung zugute kommen.
6. Bei Abhalten des vaterländischen Unterrichts ist eine Diskussion nicht
zuzulassen. Dagegen empfiehlt sich die Einrichtung von Fragekästen und Aus-
kunftsstellen für alle Fragen, die den einzelnen Mann in bezug auf seine heimat-
lichen Verhältnisse betreffen.
Urkunden der Obersten Heeresleltung 1916—19198. 18